Hallo Martin,
die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Bei einem rentenversicherungsfreien Minijob wir die Zeit nur zu einem gewissen Teil als Wartezeit berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich vor Ihrem Antrag auf Beitragserstattung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.