KSC und Rosanna haben bereits einen ausführlichen Abriss gegeben.
Ergänzend noch ein, aus meiner Sicht dringender, Hinweis an Sie: Wenn Sie bis zur Pension Beamtin bleiben werden, lassen Sie sich bitte so schnell wie möglich die Beiträge erstatten. Erstattet wird nämlich nur der Betrag, den Sie selbst damals eingezahlt haben (der halbe Beitrag). Ohne weitere Verzinsung. Erträge können Sie also frühestens dann erwirtschaften, wenn das Geld zu Ihrer Verfügung ausgezahlt ist. Das gilt erst recht dann, wenn Sie das Geld so investieren möchten, wie Sie es damals auch schon taten: für die Altersvorsorge.
Der Arbeitgeberanteil verfällt bei einer Beitragserstattung.
Rechnen Sie dahingegen damit, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, wäre es durchaus sinnvoll die Beiträge stehen zu lassen. Die Beiträge aus der Nachversicherung für die Beamtenzeit würden gemeinsam mit den früheren Beiträgen Ihren Versicherungsverlauf ergänzen.
Diese Betrachtung hat durchaus ihre Berechtigung, Beispiele dafür sind mir bekannt. Ursache für ein Ausscheiden waren stets private Gründe.