Hallo Herr D.,
wenn weniger als 60 Monate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten in Deutschland vorhanden sind,
kann die Witwe einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Sie benötigt hierfür das Antragsformular
(Vordruck "V0900"), eine Sterbeurkunde der Versicherten und eine Heiratsurkunde.
Den Antrag kann sie entweder bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Russland selbst stellen
oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.
Sie kann sich den Erstattungsbetrag auf Wunsch direkt nach Russland überweisen lassen, oder aber jemanden schriftlich bevollmächtigen, die Zahlung für Sie entgegenzunehmen.
Erstattet wird der Beitragsanteil , den der Arbeitnehmer selbst getragen hat. Der Arbeitgeberanteil wird nicht erstattet.
Sollte der Verstorbene Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegt haben, werden diese ebenfalls nicht erstattet.
Für nähere Informationen (Vollständigkeit des Versicherungskontos, voraussichtliche Höhe der Beitragserstattung)
kann sich die Witwe direkt an den Versicherungsträger wenden, der das Versicherungskonto des Verstorbenen führt.
Mit einer schriftlichen Vollmacht können auch Sie für die Witwe tätig werden.
Beim Rentenversicherungsträger ist auch eine Informationsbroschüre zur Beitragserstattung erhältlich.