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Beitragsrückerstattung an Witwe im Ausland

von Manfred D.24.04.2007 | 11:05
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6 Antworten

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Liebes Forum, liebe Experten, ein Bekannter von mir ist kürzlich verstorben. Er hat in Deutschland Rentenbeiträge geleistet, aber weniger als 60 Monate, darum kein Rentenanspruch für die Witwe. Die Witwe lebt in Russland. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, damit die Witwe (als Erbin des Verstorbenen) die gezahlten Rentenbeiträge erstattet bekommen kann? Worauf muss man achten? Vielen Dank, Manfred D.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herr D.,

wenn weniger als 60 Monate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten in Deutschland vorhanden sind,

kann die Witwe einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Sie benötigt hierfür das Antragsformular

(Vordruck "V0900"), eine Sterbeurkunde der Versicherten und eine Heiratsurkunde.

Den Antrag kann sie entweder bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Russland selbst stellen

oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.

Sie kann sich den Erstattungsbetrag auf Wunsch direkt nach Russland überweisen lassen, oder aber jemanden schriftlich bevollmächtigen, die Zahlung für Sie entgegenzunehmen.

Erstattet wird der Beitragsanteil , den der Arbeitnehmer selbst getragen hat. Der Arbeitgeberanteil wird nicht erstattet.

Sollte der Verstorbene Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegt haben, werden diese ebenfalls nicht erstattet.

Für nähere Informationen (Vollständigkeit des Versicherungskontos, voraussichtliche Höhe der Beitragserstattung)

kann sich die Witwe direkt an den Versicherungsträger wenden, der das Versicherungskonto des Verstorbenen führt.

Mit einer schriftlichen Vollmacht können auch Sie für die Witwe tätig werden.

Beim Rentenversicherungsträger ist auch eine Informationsbroschüre zur Beitragserstattung erhältlich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Vollmacht muss lediglich in schriftlicher Form erfolgen. Es genügt hierzu ein freies Schreiben.

Derjenige, der die Vollmacht erteilt, muss eigenhändig unterschreiben.

Ein bestimmter Wortlaut ist nicht vorgeschrieben.

Als Vorschlag: Hiermit bevollmächtige ich Herrn D., für mich einen Antrag auf Beitragserstattung zu

stellen und mich in dem damit zusammenhängenden Verwaltungsverfahren zu vertreten.

Soll die Vollmacht auch umfassen, den erstatteten Betrag in Empfang zu nehmen, muss dies im Text

der Vollmacht ausdrücklich enthalten sein.

Die Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde müssen in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorgelegt

werden. Die Beglaubigung kann in Deutschland unter anderem jede Gemeindeverwaltung und jeder

Sozialversicherungsträger vornehmen. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland die Botschaft oder das Konsulat.

Sie ist für Zwecke der Rentenversicherung kostenlos.

Auch Beglaubigungen durch eine ausländische amtliche Stelle werden anerkannt. Hier können allerdings Kosten

anfallen.

4 Antworten

Manfred D.am 24.04.2007 | 14:22
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ich hätte noch zwei technische Rückfragen. Angenommen, der Antrag wird in Deutschland durch einen von der Witwe schriftlich Bevollmächtigten gestellt. 1.) Was sind die formalen Anforderungen an diese Vollmacht? 2.) Müssen die Originale der Heirats- und Sterbeurkunde vorgelegt werden? Oder reichen beglaubigte Kopien (mit Übersetzung)? Falls ja, welche Personen/Behörden dürfen die Beglaubigung vorgenommen haben? Nochmals vielen Dank, auch im voraus, Manfred D.
Batrixam 24.04.2007 | 15:39
Bezüglich der Vollmacht bei Wohnsitz der Witwe im Ausland fordert die Dt. Rentenversicherung Rheinland meines Wissens nach, dass die Vollmacht vom Konsulat / Botschaft im Wohnsitzstaat bestätigt wird (Bestätigung der eigenhändigen Unterschrift der Witwe). Für die Dt. Rentenversicherung Bund ist dies nicht notwendig. Am Besten also beim zuständigen (kontoführenden) Rentenversicherungsträger einmal nachfragen.
Nixam 24.04.2007 | 12:47
Legen Sie eine Sterbeurkunde vor übersetzt in deutscher Sprache. Und beantragen Sie formlos: "Hiermit beantrage ich die Beitragserstattung der Beitragszeiten meines Ehemannes. " Anschliessend schicken Sie dieses Schreiben an den Träger der Deutschen Rentenversicherung. Es stehen Ihnen aber auch die russischen RV-Träger zur Verfügung,welche diesen Antrag an den zuständigen Deutschen RV-Träger weiterleiten werden. Sie können auch jede deutsche Botschaft/deutsches Konsulat etc. in Russland aufsuchen und Ihr Anliegen dort unter Beifügung der Sterbeurkunde Ihres Ehemannes und dessen RV-Nummer schriftlich aufnehmen lassen. Über Internet geht das auch unter www.deutsche-ntenversicherung.de
!!!am 24.04.2007 | 14:58
Die Vollmacht besonderen formalen Anforderungen erfüllen. Es reicht ein Text, hiermit bevollmächtige ich xy für mich den Antrag auf Beitragsrückerstattung zu stellen. Der Name der Witwe und das Geburtsdatum sollten mit drauf sein. Sonst gibt´s keine besonderen Merkmale. Es reichen beglaubigte Kopien. Hier ein etwas ältere Zusatz wo die Angaben draus hervorgehen: Wichtiger Hinweis zu Fotokopien und Abschriften Werden keine Originalunterlagen eingesandt, sondern nur Fotokopien oder Abschriften, muss deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt sein. Wir bitten Sie, diese Bestätigung (keine amtliche Beglaubigung) durch eines der Service-Zentren der Rentenversicherung, einem Versichertenältesten oder durch die anderen Sozialleistungsträger (z. B. die Krankenkassen), aber auch durch die Versicherungsämter bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder die deutschen Auslandvertre- tungen vornehmen zu lassen; die Bestätigung erfolgt kostenlos (!). Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung der Übereinstimmung der Foto- kopie oder Abschrift mit dem Original von Ihnen selbst oder einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder Rentenberater vorgenommen wurde.
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