Hallo Daniel,
sofern Sie als Beamter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung in seiner Tätigkeit versicherungsfrei ist, weniger als 60 Monate an Beitragszeiten haben, können Ihnen die Beiträge erstattet werden. Wenn Ihre Angaben zutreffend sind, müssten Sie die Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt haben.
Es muss aber vor der Erstattung geklärt werden, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind. Wahrscheinlich ist bei Ihnen für verschiedene Zeiträume nicht klar, ob und ggf. welche Zeiten Sie zurückgelegt haben.
Je eher dies geklärt ist, desto eher bekommen Sie auch Ihr Geld.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung