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Experten-Antwort

Beitragstragung bei Altersrentnern

von Klaus Jahnke31.05.2018 | 10:10
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5 Antworten

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Hallo, meine Frage wäre: Nach welchen Vorschriften im SGB VI werden die Beiträge berechnet für einen Altersvollrentner, der die Regelaltersgrenze überschritten hat und auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat und wo ist die Beitragstragung für Arbeitgeber und Rentner geregelt? Viele Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Jahnke,

soweit Sie auf die „Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezugs nach Erreichen der Regelaltersgrenze“ verzichtet haben, gelten die „normalen“ Regelungen zur Beitragszahlung aus einem Arbeitsentgelt weiter. Das heißt, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung jeweils die Hälfte des Beitrags zur Rentenversicherung zu tragen haben (§168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Bei geringfügigen Beschäftigungen gilt unverändert § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI (der Arbeitgeber trägt 15 % des Arbeitsentgelts, den Rest der Arbeitnehmer).

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4 Antworten

chiam 31.05.2018 | 11:28
Wenn er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, ist er versicherungspflichtig. Also ganz normal.
elmaram 31.05.2018 | 11:41
Hallo welchen beitrag meinst du ? den Krankenversicherungsbeitrag ? Grüße
chiam 31.05.2018 | 13:12
Nach welchen Vorschriften im SGB VI …
welchen beitrag meinst du ? den Krankenversicherungsbeitrag ?
Was wird wohl im SGB VI geregelt? Und mit welchem Versicherungszweig befaßt sich dieses Forum?
Fastrentneram 31.05.2018 | 13:45
Siehe §5 Abs.4 Nr.1 und §168 Abs.1 Nr. 1b SGB VI!
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