Hallo Hans,
es gibt durchaus Konstellationen, bei der sich die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nicht mehr im Gesamtbetrag auswirken.
Dies wäre tatsächlich in Ihrem beschriebenen Fall denkbar, sollte die Rente aufgrund der Renten der Berufsgenossenschaft gemindert werden.
Gerne können Sie sich zu diesem Thema nochmal mit einem Rentenberater austauschen, der Sie in Ihrer Entscheidung unterstützen kann.
Viele Grüße