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Experten-Antwort

Beitragszahlung, wenn man sich Selbstständig macht damit eingezahlte Beträge nicht verfallen

von Dagmar21.02.2019 | 10:56
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5 Antworten

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Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen. Wie viel muss ich mindestens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, damit schon geleisteten Zahlungen nicht verfallen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar,

viele Selbständige sind per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierzu zählen beispielsweise selbständige Lehrer und Pflegepersonen, Handwerker, Tagesmütter, Hebammen, Künstler und Publizisten. Der Gesetzgeber geht bei ihnen von einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit aus. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen richtet sich normalerweise nach einem festgelegten Betrag – dem sogenannten Regelbeitrag (derzeit 579,39 Euro monatlich). Auf Wunsch kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Einsteiger in die Selbständigkeit müssen in den ersten drei Jahren nur den halben Regelbeitrag zahlen ( 289,70 Euro monatlich).

Sollten Sie als selbständig Tätige nicht versicherungspflichtig sein, haben Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu zahlen. Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt derzeit 83,70 Euro. Alternativ hätten Sie die Möglichkeit eine Antragspflichtversicherung zu wählen. In diesem Fall können Sie zwischen dem Regelbeitrag, einkommensgerechten Beitrag oder -in den ersten drei Jahren- dem halben Regelbeitrag wählen.

Ob für Sie eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung in Frage kommt und welche Auswirkungen dies auf Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ist sehr individuell und komplex.

Wir empfehlen Ihnen sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort beraten zu lassen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

Weitere Informationen zum Thema Selbständige in der Rentenversicherung finden Sie auch hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

santanderam 21.02.2019 | 11:10
1. Einbezahlte Beiträge verfallen nicht. 2. Sie sollten überprüfen lassen ob ihre " Selbstständigkeit " nicht doch versicherungspflichtig ist. 3. Wenn nicht besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung.
Dagmaram 21.02.2019 | 11:19
Nein, die Selbstständigkeit soll in längerer Frist in Vollzeit ausgeübt werden und mich voll versorgen können. Beabsichtige erst mal im Nebenerwerb zu beginnen und auf Vollerwerb hinzuarbeiten.
Dagmaram 21.02.2019 | 11:54
Hab mir die Broschüre runtergeladen. Danke erst mal.
senf-dazuam 21.02.2019 | 15:26
Und wenn Sie in Zukunft nicht mehr versicherungspflichtig sind, bleiben die Ansprüche an die gesetzliche Rente erhalten. Wenn Sie bereits 60 Kalendermonate an Beiträgen erreicht haben, haben Sie einen REntenanspruch. Wenn nicht, können Sie im Laufe der Zeit weitere Monate durch freiwillige Beiträge hinzugewinnen undn haben dann zusätzlich zu Ihrer privaten oder sonstigen Vorsorge noch einen (kleinen) Rentenanspruch. Ggf. können Sie sich auch die (Arbeitnehmer-)Beiträge wieder auszahlen lasen, wenn Sie keine 60 Monate erreichen.
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