Hallo Volker,
Sie dürfen maximal den aufgrund der mit dem Antragsvordruck V0210 ermittelten Betrag einzahlen. Zahlen Sie mehr ein, erfolgt eine Rückzahlung; es sei denn, Sie hätten die Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung, weil Sie nicht pflichtversicherte sind. In dem Fall wäre auf zusätzlichen Antrag zu prüfen, ob und bis zu welcher Höhe der "überzahlte" Betrag als freiwillige Beiträge berücksichtigt werden kann.