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Experten-Antwort

Beitragszahlungen bis wann möglich

von S.04.08.2016 | 18:25
1154 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, meine gesetzliche Rente ist sehr klein und ich möchte gerne später in Rente gehen, damit die Rente sich noch erhöht (habe noch andere Einkünfte). Ist es auch möglich, nach der Regelaltersgrenze noch Beiträge in die Rente zu zahlen? Sabine

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2016 | 07:34

Hallo S.,

den Ausführungen von W*lfgang können wir uns nur voll und ganz anschließen. Lassen Sie sich bitte beraten und entscheiden erst danach über eine eventuelle weitere Beitragszahlung.

5 Antworten

W*lfgangam 04.08.2016 | 19:15
Hallo S., ja, das geht, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersrente den Rentenbeginn 'aufschieben' … und sollten weiterhin _versicherungspflichtig beschäftigt_ bleiben. Allein von anderen Einkünften zu leben, ohne dann Beiträge aus einem Arbeitsverhältnis zu zahlen, erscheint mir ziemlich sinnlos! Pro Monat Verschiebung erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 0,5 %, aufs Jahr also 6 %. Jetzt kommt das ABER: lohnt sich das, und wann? Sie können auch neben der Regelaltersrente unbegrenzten Hinzuverdienst erzielen und sparen sich zudem Ihre Rentenbeiträge. Das müssen Sie dann erst mal 'aufholen: die nicht gezahlte Rente und Ihre zusätzlichen Rentenbeiträge gegen den um Zuschlag erhöhten Rentenbetrag. Gehen Sie in eine Beratungsstelle und lassen Sie das mal durchrechnen anhand Ihrer konkreten Vorstellungen. Sollte es hier wirklich nur um eine freiwillige Versicherung gehen (ohne Beschäftigungsverhältnis), käme evt. noch die steuerliche Komponente ins Spiel (im Hinblick auf die 'anderen' Einkünfte) ...da würden Sie diesbezüglich aber im falschen Forum fragen - hier kann nur die Rente / Verschiebung / Wert zusätzlicher Beiträge bewertet werden ...und das nur global, individuell nur im persönlichen Gespräch. Gruß w.
S.am 05.08.2016 | 16:03
Hallo, danke bisher. Die Rente ist wirklich winzig und ich würde gerne freiwillige Beiträge über den Zeitpunkt "normaler" Rentenbeginn hinaus einzahlen. Ich bin selbständig, lebe davon, Steuer ist geklärt. Ich habe also verstanden, dass ich meine Rente nicht beantrage und meine freiwilligen Beiträge einfach weiterzahle. Die Rente erhöht sich aufgrund meiner Beiträge und ich erhalte zusätzlich diesen Rentenzuschlag. Gibt es dazu einen §en? Herzlichen Dank und schönes Wochenende Sabine
HotRod-Schrottam 05.08.2016 | 16:30
Zitat von S. anzeigen
Die Grundlage der freiwilligen Beitragszahlung bildet § 7 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI). Die Berechnung einer Rente können Sie den §§ 70 ff SGB VI entnehmen. Den bereits erwähnten Zuschlag von 0,5% / Monat können Sie dem § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) SGB VI entnehmen. Die Rentabilität des Ganzen sollte angezweifelt werden.
W*lfgangam 05.08.2016 | 19:53
Zitat von S. anzeigen
Hallo S. ergänzend: Sie können knapp 14.000 EUR pro Jahr als freiwillige (Höchst)Beiträge einzahlen, das Procedere erfahren Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Mit diesem Beitrag erreichen Sie einen Bruttorentenzuwachs von gut 62 EUR mtl. + dem späteren Zuschlag bei Verschiebung über die Regelaltersgrenze. Natürlich sind auch KV/PV-Beiträge sowie etwaige Steuern ab Rentenbeginn zu bedenken. Gruß w.
senf-dazuam 08.08.2016 | 11:12
Zitat von HotRod-Schrott anzeigen
Es bleibt halt eine "Wette auf ein langes Leben". Egal ob ein Zuschlag dazukommt oder nicht, erst jenseits des 80. Lebensjahres lohnt sich der "Einsatz". Bei guten Genen, robuster Gesundheit usw. könnte das klappen. Und in den Jahren davor tut des den Bilanzen der Rentenversicherung nicht weh :)
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