Hallo, Peter,
wie bereits erwähnt ist dies auch möglich, ohne dass es bereits die Summe per Bescheid festgelegt wurde. Mittels der bereits genannten Angaben die Überweisung tätigen, so dass noch in 2021 die Wertstellung stattgefunden hat. Der überwiesene Betrag kann dann bei der Einkommensteuererklärung 2021 angegeben werden.
Sollten Sie Angaben zur Höhe des Ausgleichsbetrages vorliegen haben, weil Sie vor der Entscheidung bereits eine Probeberechnung bei einer Rentenberatung erhalten haben, können Sie sich an diesen Werten orientieren, ferner unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses beim Steuerberater, um den Überweisungsbetrag für sich festzulegen.