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Beitragszeiten

von Wolfi12.07.2008 | 17:00
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Bei meinen Versicherungskonto sind Zeiten von September 1992 bis Dezember 1992 unteklärt. Zu dieser Zeit hab ich eine Umschulung gemacht. In diesen Schreiben steht auch noch wörtlich: Unformieren Sie uns auch wenn Sie keine Unstimmigkeiten feststellen, damit Ihr Konto entsprechend gekennzeichnet werden kann. Nach Klärung Ihres Versicherungskontos werden die im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die läner als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich durch Bescheid festgestellt.Falls Sie nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten bei der Kontoklärung mitwirken, wird der Bescheid aufgrund der beiliegenden Versicherungsverlauf enthaltenen Daten erteilt. Meine Frage: Ist das allgemein so, dass die Zeiten die Länger als 6 Jahre zurückliegen als verbindlich gelten. Sind diese Zeiten dann unabänderbar? Man bekommt doch nicht alle 6 Jahre einen Verlauf zugeschickt (z.B. bei meiner Frau) Oder muss man den Verlauf selbst alle sechs Jahre anfordern damit nicht stillschweigend die Zeiten als verbindlich angesehen werden ohne es zu wissen. Sind diese Zeiten dann nach diesen 6 Jahren unabänderbar? Mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherungszeiten die länger als sechs Jahre zurückliegen sind nicht unabänderbar. Wenn Sie Zeiten zurückgelegt haben, die Sie auch mit den entsprechenden Nachweisen belegen können, kann der Rentenversicherungsträger diese Ihrem Versicherungskonto zuspeichern.

Insoweit verweise ich auch auf den Beitrag von Wolfgang.

Bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung gibt es ein sogenanntes "Terminverfahren". Dieses Verfahren hat zur Folge, dass in regelmäßigen Abständen (sechs Jahre) ein Versicherungsverlauf mit Lückenklärung automatisch verschickt wird. Reagiert der Versicherte nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten, ergeht wiederum automatisch ein Feststellungsbescheid an den Versicherten.

Welcher Hinderungs- oder Ausschlussgrund vorliegt, damit Ihre Frau nicht im Rahmen dieses "Terminverfahrens" regelmäßig einen Versicherungsverlauf bzw. einen Feststellungsbescheid erhält, kann von hier nicht beurteilt werden. Ihre Frau sollte sich diesbezüglich an den für sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

3 Antworten

LSam 12.07.2008 | 17:28
Sie haben recht, man bekommt nicht alle 6 Jahr nur einen Bescheid (Renteninformationen), sondern, wenn man älter als 27 Jahre ist, in jedem Jahr eine. Unveränderbar ist nichts. Man ist aber immer gut beraten vor eigentlichem Rentenbeginn mit dafür zu sorgen, dass ein geklärtes Versicherungskonto vorliegt. Wenn eine Umschulung vorliegt haben Sie ja sicherlich Lohnersatzleistungen vom damaligen Arbeitsamt erhalten. Wenden Sie sich dorthin, nehmen Sie das Schreiben der DRV mit und klären Sie den Sachverhalt mit der jetzigen Agentur für Arbeit. Wenn Bei Ihnen allerdings Leistungsbezugsnachweise für die genannte Zeit vorliegen, machen Sie eine Kopie davon und schicken sie sie an die DRV oder geben sie an Ihre am Wohnort nächstgelegene Auskunfts-und Beratungsstelle ab oder auch bei einem Versichertenberater. Falls gesendet wird, Übereinstimmung vom Bürgerbüro beglaubigen lassen.
Wolfgangam 12.07.2008 | 21:28
> Sie haben recht, man bekommt nicht alle 6 Jahr nur einen Bescheid (Renteninformationen), sondern, wenn man älter als 27 Jahre ist, in jedem Jahr eine. Der Feststellungsbescheid kommt nur (ca.) alle 6 Jahre im Rahmen der Kontenklärung - ob mit oder ohne Mitwirkung. Die Renteninformation kommt jährlich bis 54, dann abgelöst durch eine 3-jährliche Rentenauskunft (theoretisch ;-) Die Renteninformation ab 02.2007 ff. beinhaltet übrigens keinen Versicherungsverlauf mehr, eine Kontrolle der laufenden Jahre ist nicht mehr möglich - nur auf Anforderung eines Versicherungsverlaufs. Der Feststellungsbescheid wird auch nur über die bekannten Zeiten erteilt. Spätestens im Rentenverfahren werden etwaige fehlende Zeiten aufgenommen. Und bis dahin können auch die 'festgestellten' Zeiten mehrfach geändert/auch aufgehoben werden. Sinnvoll ist es natürlich, Lücken/Versicherungszeiten zeitnah zu belegen ...schon morgen sind sie nicht mehr nachweisbar, weil Verjährungsfristen zu Vernichtungsaktionen der jeweiligen Behörden/Institutionen geführt haben. Gruß w.
...am 14.07.2008 | 07:28
Von der Umschulung bitte nicht nur Leistungsbescheide des Kostenträgers beifügen, sondern (sofern vorhanden) auch Teilnahmebescheinigungen der Bildungsstätte oder Abschlußzeugnisse aus denen der gesamte Zeitraum hervorgeht...
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