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für die Altersrente für Frauen muss Ihre Ehefrau vor dem 01.01.1952 geboren sein und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre (= mind. 121 Monate) Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Mit freiwilligen Beiträgen kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden.
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