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Experten-Antwort

Beitragszeiten für Rente mit 63

von Volker09.02.2017 | 11:42
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Guten Tag, aufgrund einer Umstrukturierung werde ich mein Unternehmen zum 31. März verlassen müssen. Das Resultat wird aufgrund meines Alters wohl eine längere Arbeitslosigkeit sein, die dann nach 24 Monaten kurz vor Vollendung meines 63. Lebensjahres enden wird. Mir fehlen dann noch 10 Monate, um die 45 beitragspflichtigen Berufsjahre voll zu bekommen. Die Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt zählt ja leider nicht dazu. Nun habe ich evtl. die Möglichkeit, mit einer Nebentätigkeit 600,-€ monatlich zum Arbeitslosengeld hinzu zu verdienen. Frage: Werden die dadurch entrichteten Beiträge auch während einer Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt meinen beitragspflichtigen Berufsjahren hinzu gerechnet oder gilt hier die Regel, dass bei Arbeitslosigkeit vor Rentenantritt grundsätzlich keine Beitragszeiten angerechnet werden ? Mit freundlichen Grüßen Volker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie neben dem Bezug von Leistungen der Arbeitsverwaltung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn der Rente für besonders langjährige Versicherte auch noch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung/ein versicherungsfreier Minijob reicht nicht), werden diese Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren mit berücksichtigt.

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6 Antworten

SuchenundFragenam 09.02.2017 | 11:50
Bei 600 Euro monatlich zahlen Sie Pflichtbeiträge - und die zählen natürlich. Warum sollte da die Arbeitslosigkeit "vor gehen"?
Volkeram 09.02.2017 | 12:32
Erstmal vielen Dank für die prompte Antwort. Bedeutet also, dass ich die fehlenden Monate auch während einer Arbeitslosigkeit vor der Rente mit den Pflichtbeiträgen aus dem 600,-€-Job kompensieren kann ? Die Rechnung: 530 Monate Beitragszeit und 10 Monate Beitragszeit während bzw. neben der Arbeitslosigkeit = 540 Monate = 45 Jahre = Renteneintritt mit 63 Ist das so korrekt ? Beste Grüße Volker
Luxam 09.02.2017 | 13:09
Hallo Volker, falls Sie Jg. 1956 sind, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 63 + 8 Monaten beginnen! Bei einem Rentenbeginn mit genau 63 hätten Sie eine Kürzung. Nur Pflichtbeiträge auf Grund von Arbeitslosengeld-Bezug, die in den 24 Monaten vor Rentenbeginn liegen, werden für die Wartezeit von 540 Monaten nicht mitgerechnet. Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung werden immer angerechnet, auch wenn die Beschäftigung neben dem Arbeitslosengeld-Bezug liegt. Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosengeld-Bezug, die nicht in den 24 Monaten vor Rentenbeginn liegen, werden auch mitgerechnet.
Volkeram 09.02.2017 | 13:45
Danke !!
senf-dazuam 09.02.2017 | 14:09
Hallo Volker! Korrigieren Sie mich, wenn die Zahlen jetzt nicht stimmen, aber ich lese das so: Rentenbeginn wäre mit 63/08 Jahren. Von 61 bis 63 wären Sie arbeitslos. Das heißt, der Zwei-Jahres-Zeitraum (in dem Arbeitslosigkeit nicht für die Wartezeit zählt) beginnt mit 61/08. Also zählen acht Monate der Arbeitslosigkeit wieder zur Wartezeit. Unabhängig davon könenn Sie die Wartezeit natürlich auch mit einem versicherungspflichtigen Minijob erfüllen. Und von irgendwas müssen Sie ja auch zwischen 63 und dem Rentenbeginn leben ...
Volkeram 10.02.2017 | 09:13
Hallo Senf-dazu, die 8 Monate kann ich eher mit einem Abschlag von 10,8 % in Rente gehen. Beste Grüße Volker
Deutsche Rentenversicherung
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