Hallo Franziska,
ja, es ist grundsätzlich zutreffend, dass versicherungspflichtige Tätigkeiten im EU-Ausland bei der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden können. Prinzipiell gilt hier aber, dass die Beiträge, die Sie in den Mitgliedstaaten der EU gezahlt haben, beim dortigen Versicherungsträger verbleiben. Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Mitgliedstaat nicht, werden auch die Zeiten in den anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt. So können Sie die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ggf. trotzdem erfüllen. Für den deutschen Rentenanspruch werden alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt haben und die nicht mit deutschen Zeiten zusammentreffen, zusätzlich berücksichtigt. Es zählen alle Zeiten, die Sie bis zum deutschen Leistungsfall (zum Beispiel dem Eintritt der Erwerbsminderung) zurückgelegt haben.
Sie müssen Ihre Rente auch nicht in jedem Staat gesondert beantragen. Stellen Sie Ihren Rentenantrag in einem Mitgliedstaat der EU, gilt er gleichzeitig als Antrag auf Rente in allen anderen Mitgliedstaaten der EU, in denen Sie Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Auch ist keine gesonderte Beantragung der Berücksichtigung der Zeiten in einem anderen Mitgliedstaat im Vorfeld notwendig.
Weiter Informationen zu diesem Themenkomplex erhalten Sie insbesondere auch in folgenden Broschüren:
„Meine Zeit in Ungarn – Arbeit und Rente europaweit“ unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/25_meine_zeit_in_ungarn.pdf?__blob=publicationFile&v=15
sowie
„Leben und arbeiten in Europa“ unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=28
Zu weiteren Fragen hierzu sowie zur Frage ob und inwieweit eine freiwillige Versicherung für Sie sinnvoll wäre, sollten Sie sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.