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Experten-Antwort

Beitragszuschuss freiwillig KV

von Retnerin07.09.2026 | 15:41
132 Ansichten
4 Antworten

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Mein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungund. ich bin freiwillig krankenversichert. Ich möchte neben der Rente weiterarbeiten. Sollte ich den Zuschuss zur KV beantragen? Muss ich auf Gehalt und Rente KV- Beiträge bezahlen? Bekomme ich eventuell eine Beitragserstattung von der Krankenversicherung für eventuell zuviel gezahlte KV Beiträge?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2026 | 06:15

Guten Tag Retnerin,

 

wenn Sie weiterarbeiten bleiben Sie freiwillig krankenversichert und können den Zuschuss zur KV beantragen mit dem Formular R0820. Der Zuschuss beträgt aktuell 8,75 %. Zur Berechnung der Beitragshöhe wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

3 Antworten

KKam 07.09.2026 | 15:58
Den Zuschuss sollten Sie beantragen. Dieser beträgt aktuell 8,75% Ihrer Bruttorente. Alle andern Fragen betreffen die Krankenversicherung und sind daher in einem Rentenforum unangebracht. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder ein Forum der Krankenkasse.
Schadeam 07.09.2026 | 16:02
Die Gesamtbelastung der KV Beiträge sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, die sagen Ihnen auch was passiert, falls man Ihnen übers Jahr Zuviel abgezogen hätte. Das wird dann wohl von der Kasse erstattet. Die Kasse prüft ob Sie als Rentner dort weiterhin freiwillig versichert bleiben ( und einen Beitragszuschuß erhalten) oder in die KVdR kommen.
DaViam 08.09.2026 | 05:29
Hallo, beantragen Sie den Zuschuss. Allerdings werden Sie den Zuschuss an die Krankenversicherung abtreten müssen. Das wird Ihnen aber die Krankenversicherung mitteilen.
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