Hoffentlich ist der Antrag auf Beitragszuschuss mit dem Rentenantragsformular schon geschehen. Bei privater Krankenversicherung benötigt der Rententräger zur Berechnung noch eine Bestätigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens; diese Bestätigung erfolgt im Vordruck R 821. Alternativ auch gerne auf der Seite zwei (aktuelle Version) des Vordrucks R 820. Die Vordrucke sind hier identisch.
Für Beamte sollte der Hinweis von Ghostwriter allererste Priorität genießen: die Kürzungen bei der Beihilfe sind deutlicher, als ein eventuelles Mehr an Beitragszuschuss.