Guten Tag frager,
im Rahmen der Prüfung und Ermittlung der Höhe des Beitragszuschusses sind Beiträge für die private Krankenversicherung zu berücksichtigen, soweit sie für einen Krankenversicherungsschutz gezahlt werden. Hierzu zählen Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhauspflege, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld oder Zahnersatz.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung