Hallo,
Ihr Zuschuss ist korrekt berechnet. Für Sie als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gilt § 106 Abs. 2 SGB VI (Berechnung mit kassenindividuellem Zusatzbeitrag). § 106 Abs. 3 SGB VI (durchschnittlicher Zusatzbeitrag aller gesetzlicher Kassen) gilt für privat Krankenversicherte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung