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Experten-Antwort

Beitragszuschuss zur Rente

von Zuschuss 30.03.2026 | 11:31
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen neuen Bescheid bekommen wegen Änderung des Beitragszuschusses zur KV aus der Rente. Bin bei der TK und dies hat einen Gesamtbeitrag von 17,29 %. Die Hälfte nämlich 8,645 % bekomme ich als Zuschuss. Laut Internet müsste aber der Zuschuss hiernach berechnet werden. Der Zuschuss berechnet sich nach dem halben allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV. Für das Jahr 2026 ist dieser auf 2,9 % festgelegt worden (2025: 2,5 %). Hiernach beträgt der Zuschuss max. 8,75 % (7,3 % + 1,45 %; 2025: 8,55 % [7,3 % + 1,25 %]) des Rentenzahlbetrags. Also müsste ich doch 8,75 % bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Ihr Zuschuss ist korrekt berechnet. Für Sie als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gilt § 106 Abs. 2 SGB VI (Berechnung mit kassenindividuellem Zusatzbeitrag). §  106 Abs. 3 SGB VI (durchschnittlicher Zusatzbeitrag aller gesetzlicher Kassen) gilt für privat Krankenversicherte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mondkindam 30.03.2026 | 11:46
Für die Berechnung des Zuschusses bei Rentenbeziehern, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 % zuzüglich des Zusatzbeitragssatzes ihrer jeweiligen Krankenkasse zugrunde zu legen (§ 106 Abs. 2 S. 1 SGB VI). Bei Rentenbeziehern, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind , wird der Berechnung des Zuschusses der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 % zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V zugrunde gelegt.
Klausam 30.03.2026 | 12:49
Hallo, wie schon von Mondkind korrekt erläutert. Die 8,645 % sind in ihrem Fall korrekt. Beste Grüße Klaus
Deutsche Rentenversicherung
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