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Beitraspflicht einer GmbH

von Beitragspflicht05.07.2008 | 18:04
1027 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo nach neuer Reglung der Regierung möchten wir, eingetragen als GbR, eine Gmbh gründen. Momentan sind wir von der gesetzlichen Versicherung befreit.Wenn die GmbH gegründet wird sind wir - Die Geselschafter- dann wieder Rentenversicherungspflichtig ? Danke für Ihre schnelle antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das stimmt leider nicht so ganz.

Beim Geschäftsführer, der auch an der GmbH beteiligt ist, kann u. U. ein Beschäftigungsverhältnis (mit Versicherungs- und Beitragspflicht in der RV) bestehen. Dieses ist aber von der Gestaltung der Gesellschafterverträge IM EINZELFALL abhängig.

Eine Übersicht der in diesem

Zusammenhang maßgeblichen Rechtsfragen erhalten Sie aber hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/anlage3__1__entscheidungshilfe__gesellschafter__gesch_C3_A4ftsf_C3_BChrer__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/anlage3_1_entscheidungshilfe_gesellschafter_geschäftsführer_pdf

Grundsätzlich liegt danach ein Beschäftigungsverhältnis nicht vor, soweit ein beherrschender Einfluss auf die Geschicke der GmbH ausgeübt werden kann (also Stimmenmehrheit in der Gesellschfterversammlung oder Sperrminorität).

Sollten Sie Zweifel haben, wie die Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist, sollten Sie die Sache Ihrer Krankenkasse als zuständiger Stelle vorlegen. Den dazu notwendigen Fragebogen können Sie hier downloaden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/C3003,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/C3003

1 Antworten

Rosinnaam 07.07.2008 | 09:27
Hallo, eine Beitragspflicht besteht nicht und bestand auch nie. Als Gesellschafter sind sie ohnehin nicht RV-pflichtig. Der Zusatz mbH weist hierauf hin.
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