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beitrittsgebiet, Entgelthochwertung

von ulrike k.21.06.2007 | 13:03
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7 Antworten

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In 1994 und 1995 war ich im Beitrittsgebiet beschäftigt. Das hier erzielte Entgelt wurde in einem früheren Versicherungsverlauf (aus 2006) mit einem Faktor "hochgewertet." Nun habe ich von der DRV einen neuen Versicherungsverklauf erhalten: weniger Entgelt da keine Hochwertung mehr. Hat sich da was geändert, was stimmt jetzt?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Soweit es sich um Zeiten im Beitrittsgebiet handelt werden diese Zeiten mit den Werten aus der Anlage 2 b zum Sozialgesetzbuch VI höherbewertet.

Solange es sich dabei aber um keinen Rentenbescheid sondern einen Feststellungsbescheid handelt, wären dann die Ausführungen von user bekiss zu beachten.

mfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mit Beitrittsgebiet werden die neuen Bundesländer bezeichnet- was Sie aber aufgrund der anderen Beiträge zu diesem Thread (Höherbewertung) eigentlich auch wissen sollten.

MfG

5 Antworten

Moonyam 21.06.2007 | 14:46
Es hat sich eigentlich nichts geändert. Sind die Zeiten im Versicherungsverlauf denn auch noch als Beitrittsgebietszeiten gekennzeichnet ? Falls nicht sollten Sie mal bei Ihrem Sachberarbeiter anrufen und nachfragen weshalb dies geändert wurde.
bekissam 21.06.2007 | 16:01
Nach § 149 Abs. 5 letzter Satz wird über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten erst bei Feststellung einer Leistung entschieden. Grund der von Ihnen angeführten Änderung ist ein hierzu ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts, das in der Konsequenz den bisherigen zusätzlichen Service der Rentenversicherungsträger einschränkt. An der Bewertung selbst hat sich nichts geändert. Sie wird nur nicht mehr im Versicherungsverlauf dargestellt.
bekissam 21.06.2007 | 16:14
§ 149 Abs. 5 letzter Satz SGB VI, sorry.
Rosaam 21.06.2007 | 19:20
ich fülle gerade ein Formular aus und da wird nach einem Beitrittsgebiet nach Üersiedlung gefragt. Was ist ein Beitrittsgebiet?
Rosaam 21.06.2007 | 19:25
ich fülle gerade ein Formular aus in dem nach dem Beitrittsgebiet nach Übersiedlung gefragt wird. Was ist ein Beitrittsgebiet? Die Einstellungsmitteilung über poln. Rentenzahlungen kenne ich auch nicht. Haben SIe Antworten?
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