Hallo Heinblöd,
die Ansprüche auf eine mögliche Grundrente werden immer individuell anhand des eigenen Versicherungsverlaufes geprüft. Insofern kann hier keine Aussage zu möglichen Ansprüchen getroffen werden.
Auf jeden FaLL müssen mindestens 33 Grundrentenjahre vorliegen. Hierzu zählen u.a. weder Zeiten der Arbeitslosikgeit, der Schulausbildung, freiwillige Beiräge noch die Zurechnungszeit mit.
Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch und ohne Antrag durch die Rentenversicherungsträger geprüft.
Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre, die die Voraussetzungen für eine Grundrente erklärt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=14