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Experten-Antwort

Bekomme ich auch als voller befristeter EMRler eine Grundrente?

von Heinblöd03.08.2020 | 19:48
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Hallo, nun ich beziehe seit 09/2016 eine volle befri. EMR und diese ist erstmal bis 11/2022 gültig bzw. genehmigt. Nun jetzt kommt ja die Grundrente, die nun ab 01.01.2021 greifen soll. Bekommt man als voll befr. EMRler auch eine Grundrente, der 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat bzw. immer noch einzahlt. Wie verhält es sich hier in diesem Fall bzw. in meinem Fall? Gruß Heinblöd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinblöd,

die Ansprüche auf eine mögliche Grundrente werden immer individuell anhand des eigenen Versicherungsverlaufes geprüft. Insofern kann hier keine Aussage zu möglichen Ansprüchen getroffen werden.

Auf jeden FaLL müssen mindestens 33 Grundrentenjahre vorliegen. Hierzu zählen u.a. weder Zeiten der Arbeitslosikgeit, der Schulausbildung, freiwillige Beiräge noch die Zurechnungszeit mit.

Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch und ohne Antrag durch die Rentenversicherungsträger geprüft.

Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre, die die Voraussetzungen für eine Grundrente erklärt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=14

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2 Antworten

Grobiam 03.08.2020 | 22:21
EM-Rentner sind zwar nicht generell ausgeschlossen, aber es ist sehr schwer. Sie müssten Minimum 33 Jahre ohne die Zeit der Rente vorweisen können, einen bestimmten Verdienst unterschritten haben und u. U. neben der Rente noch was erwirtschaftet haben, z. B. Minijob. Ich denke, da die Anforderungen für die Grundrente durchaus hoch sind, wird es bei etlichen wohl nichts werden!
Max4.0am 03.08.2020 | 22:59
Aber so schwer dürfte es doch nicht sein, wenn ich das richtig verstanden habe. 35 Jahre sind (bereits jetzt schon) erfüllt beim Poster und wenn man mal davon ausgeht, dass man eine EMR bekommt, die im Jahresdurchschnitt nicht höher als 0,8004 und nicht niedriger als 0,3 Entgeltpunkte beträgt, so wären doch alle Voraussetzungen erfüllt? Sofern man neben der Rente nicht doch einen exorbitant hohen Hinzuverdienst hätte, was sich bei der vollen EMR ja ohnehin aus dem Grund ausschlösse, will man sie behalten.
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