Nach Ihren Ausführungen bekommen Sie eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Diese Rente ist grundsätzlich nicht befristet. Sie wird auf Dauer geleistet. Im Rentenbescheid müßte allerdings stehen, dass die Rente längestens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird, da dann die "normale" Altersrente folgt.