Hallo Frauge,
wird die volle Erwerbsminderungsrente rein aus gesundheitlichen Gründen (s. Erstbewilligungsbescheid der Rente, 2. Seite) geleistet, dann erhalten Sie diese als deutscher Staatsangehöriger auch weiterhin ungekürzt in der Türkei.
Ein Wohnortwechsel ins Ausland sollte ca. 3 Monate vorher dem zuständigen Rentenversicherungsträger postalisch mitgeteilt werden.