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Bemessungsgrundlage ALG I bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

von cogito28.01.2008 | 15:32
1349 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich bin derzeit selbständig tätig und habe bereits mehr als 12 Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die derzeitige Auftragslage nötigt mich nun dazu, mich verm. ab März arbeitslos zu melden. Ich war außerdem innerhalb der letzten 24 Monate mehr als 150 Tage versicherungspflichtig angestellt. Dazu nun meine Frage: Wonach würde das ALG I berechnet wenn der Anspruch nach dem fiktiv angesetzten Gehalt höher wäre als der Anspruch nach dem Arbeitsentgelt aus dem letzten Angestelltenverhältnis? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo cogito,

bitte wenden Sie sich in dieser Frage bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Danke.

4 Antworten

Falsches Forumam 28.01.2008 | 15:48
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Delam 28.01.2008 | 15:49
Sie stellen hier eine Frage zur Berechnung des ALG I - bitte beachten Sie, dass die Experten in diesem Forum grds. nur Fragen zur Altersvorsorge i.S. der gesetzlichen Rente und ggf. auch Riesterrente usw. beantworten. Fragen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes richten Sie an die zuständige Agentur für Arbeit.
cogitoam 28.01.2008 | 15:57
Ich habe diese Frage hier gestellt, da es hier auf der Seite genau zu diesem Thema einen ausführlichen Beitrag gibt: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Allerdings konnte ich die benötigten Infos nicht finden. Bitte also vielmals um Entschuldigung ...
Schiko.am 28.01.2008 | 21:41
Um arbeitslosengekld I zu er- halten sind bestimmte vor- versicherungszeiten voraus- setzung. Unter 45 jahre bis zum 54. LJ. 24 monate. , laufend an- steigend, bei höherem alter. MfG.
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