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Experten-Antwort

Bemessungsgrundlage/-zeitraum

von Klaus Haase05.10.2010 | 21:19
2634 Ansichten
3 Antworten

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Hallo an alle, meine letzte berufliche Tätigkeit habe ich 2007 ausgeübt. Im selben Jahr habe ich auch bei der DRV einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Nun hat das Sozialgericht die DRV 2010 verurteilt diesen Bescheid von 2007 aufzuheben und Teilhabe zu gewähren. Wird nun als Berechnungsgrundlage das letzte Gehalt aus 2007 genommen ? Viele Grüße K.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Haase,

bei der Beurteilung welche Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld zu gelten hat, müssen alle Details aus Ihrem beruflichen Werdegang vorliegen. Diese können wir in diesem Forum naturgemäß nicht einsehen bzw. weiter einschätzen.

Grundsätzlich wäre die letze Beschäftigung heranzuziehen, sofern der Bemessungszeitraum vor Beginn der beruflichen Maßnahme noch keine 3 Jahre zurückliegt. Bitte klären Sie weitere Einzelheiten direkt mit Ihrem Rehabilitationsträger ab.

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2 Antworten

Nixam 06.10.2010 | 07:03
Hallo Haase! Es erfolgt eine Vergleichsberechnung aus dem Arbeitsentgelt von 2007 und dem Tarifentgelt von heute. Das höhere Arbeitsentgelt (Entgelt von 2007 oder Tarif von heute=unmittelbar vor Umschulungsbeginn) ist für die ÜG-Berechnung massgebend. Viele Grüsse Nix
Klaus Haaseam 06.10.2010 | 18:35
Besten Dank an Nix für die schnelle Antwort. Viele Grüße.
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