Hallo Klaus Haase,
bei der Beurteilung welche Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld zu gelten hat, müssen alle Details aus Ihrem beruflichen Werdegang vorliegen. Diese können wir in diesem Forum naturgemäß nicht einsehen bzw. weiter einschätzen.
Grundsätzlich wäre die letze Beschäftigung heranzuziehen, sofern der Bemessungszeitraum vor Beginn der beruflichen Maßnahme noch keine 3 Jahre zurückliegt. Bitte klären Sie weitere Einzelheiten direkt mit Ihrem Rehabilitationsträger ab.