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Benachteiligung durch DRV-Bearbeitungszeit bei Fristen für Antrag auf Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung

von SelKat16.01.2024 | 14:07
162 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Verlängern sich Fristen für einen Antrag auf Versicherungspflicht oder eine freiwillige Versicherung, wenn ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung dafür verantwortlich ist, dass sich trotz von Anfang an vorliegenden vollständigen Unterlagen die Bearbeitung eines Antrags auf Feststellung der Versicherungspflicht und eines anschließenden Widerspruchsverfahrens (bei dessen Erfolgsaussichten einbezogene Experten eine andere Ansicht vertreten als der Sachbearbeiter der DRV) gegen den nach 12 Monaten ausgestellten Bescheid über mehr als 15 Monate hinzieht? Oder kann ernsthaft der Versicherte durch die abenteuerlichen Bearbeitungszeiten der DRV BW benachteiligt werden, wenn er der telefonischen Bitte des Sachbearbeiters, den Widerspruch zurückzuziehen und einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen, nicht nachkommt, weil er mit dem Widerspruch rechtssicher klären will, ob er nicht doch für 18 Jahre pflichtversichert ist und eine Pflichtversicherung somit ohne den Antrag auf lebenslange Versicherungspflicht möglich ist?

3 Antworten

SBam 16.01.2024 | 14:21
Ohne individuellen Einblick in Ihre Unterlagen können Sie keine bewertende Expertenantwort erwarten.
gut überlegenam 16.01.2024 | 18:03
So ganz verständlich ist Ihr Problem nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sowieso Pflichtbeiträge bezahlen müssten, dann bezahlen Sie diese doch einfach zeitnah. Und wenn sich herausstellen sollte, dass sie dazu gar nicht berechtigt waren, haben Sie dennoch die Zahlungsfristen für eine dann wohl berechtigte freiwillige Versicherung eingehalten. Und eine lebenslange Versicherungspflicht gibt es allerdings eigentlich gar nicht. Denn sobald Sie die 'versicherungspflichtige' Tätigkeit beenden, endet auch die hierdurch begründete Versicherungspflicht. Aber vielleicht stören Sie nur die langen Bearbeitungszeiten und Sie wollten mal Luft raus lassen? :-) Abschließend geklärt werden kann es hier im Forum jedoch nicht. Vielleicht jedoch finden Sie in diesen Informationen noch etwas dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Feliam 17.01.2024 | 07:28
Bearbeitungszeiten gehen in der Regel nicht auf Ihre Kosten, es kommt eher immer auf den Zeitpunkt der Antragstellung an. Zu Ihrer letzten Frage ein kleiner Hinweis: Es scheint sich ja um eine Versicherung als Handwerker zu drehen ("18 Jahre"). Auch wenn Sie sich erstmal nicht befreien lassen, was nach 18 Jahren Beiträgen möglich wäre, ist auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt die Befreiung für diese Tätigkeit möglich. Ansonsten endet eine wie auch immer geartete Versicherungspflicht mit der Beendigung der entsprechenden Beschäftigung oder Tätigkeit.
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