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beratender Volkswirt - rentenversicherungspflichtig?

von Harenberg17.01.2007 | 13:03
2869 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin als beratender Volkswirt freiberuflich tätig. Bin ich auch rentenversicherungspflichtig? Beratung ist der Schwerpunkt meiner tätigkeit ist Beratung, aber ich biete auch zusätzlich Büromanagement ung Buchaltung an. Ich habe zur Zeit zwei Mandanten. Mein Umsatz verteilt sich ungefähr je zu 50% auf jeden von ihnen. Danke MfG Harenberg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes sollten Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen. Antragsvordrucke erhalten Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

5 Antworten

Peteram 17.01.2007 | 22:29
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
bekissam 17.01.2007 | 22:49
Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie Anträge zur Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens. Geben Sie dazu "V027" oder "V028" in die Suchfunktion ein. Nummer / Titel V027 / Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status V028 / Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Harenbergam 18.01.2007 | 21:39
Warum sollte ich ein Statusfeststellungsverfahren beantragen?! Außerdem ein Statusfeststellungsverfahren muss ich zusammen mit meinen Aufraggebern beantragen oder habe ich dies nicht richtig verstanden?! Ich dachte, ich kann direkt das Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht für Selbständige (Formular V023) nehmen?! Trotzdem danke für die Antworten. MfG
bekissam 19.01.2007 | 17:42
Versicherungspflicht für Selbständige kann nur eintreten, wenn tatsächlich eine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes sollten Sie daher den sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen.
Peteram 13.12.2007 | 10:57
Bleibt die Frage offen, ob die Auftraggeber das "toll" finden, wenn sie eventuell später einen Angestellten haben, den sie nur beauftragen wollten!
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