Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie Anträge zur Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens.
Geben Sie dazu "V027" oder "V028" in die Suchfunktion ein.
Nummer / Titel
V027 / Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
V028 / Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status