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Experten-Antwort

Beratungsstelle nach nicht verlängerter EMR

von K-D23.04.2020 | 08:16
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26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen liebe Experten und Forumsmitglieder, mich beschäftigt seit geraumer Zeit ein Thema der nicht verlängerten EMR. Gibt es eigentlich eine ext. Möglichkeit der Beratung wie es dann am besten für jemanden weitergeht, der weiter „krank“ ist und nicht durch irgendwelche evtl. vorteilnehmenden Institutionen getriggert wurde, in Bezug auf Möglichkeit ALG, KG, Sozialhilfe, krank schreiben lassen oder nicht,...usw. Also für jemanden ein Gesamtpaket schnürt. Ich kann ja nachvollziehen, dass dies evtl. nicht hier her gehört, aber Google weiß halt doch nicht alles....deshalb hier mal nachgehakt. Danke vorab. Mit freundlichen Grüßen K-D

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo K-D,

in den Auskunfts- und Beratungsstellen erhalten Sie kostenlos Antworten zu allen Fragen rund um die Rente. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Eine sozialrechtliche Beratung z. B. rund um Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erhalten Sie bei Sozialverbänden (z. B. VdK, SoVD), freien Rentenberatern und Rechtsanwälten (insbesondere Fachanwälte). Hier können Kosten und Gebühren anfallen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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25 Antworten

an Übrigensam 23.04.2020 | 11:50
Hallo K-D, in den Auskunfts- und Beratungsstellen erhalten Sie kostenlos Antworten zu allen Fragen rund um die Rente. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html Eine sozialrechtliche Beratung z. B. rund um Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erhalten Sie bei Sozialverbänden (z. B. VdK, SoVD), freien Rentenberatern und Rechtsanwälten (insbesondere Fachanwälte). Hier können Kosten und Gebühren anfallen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Expert*innen, schlagt doch mal das SGB IV auf und nehmt §93 wahr.
Dann informieren Sie sich bitte über den wesentlichen Unterschied zwischen Auskunft und Beratung. § 93 SGB IV spricht nämlich nur von Auskunft und Antragsaufnahme.
DaViam 23.04.2020 | 08:28
Für Fragen rund um die Themen Rente, Altersvorsorge, Prävention und Rehabilitation steht weiterhin das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 15 zur Verfügung, das wegen der hier zusätzlich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut erreichbar ist.
Übrigensam 23.04.2020 | 11:23
Liebe Expert*innen, schlagt doch mal das SGB IV auf und nehmt §93 wahr.
Schadeam 23.04.2020 | 16:39
Letztlich kommt es doch ganz darauf an was Sie unter dem "zu schnürenden Gesamtpaket" verstehen. Jeder erfahrene DRV Berater kann Ihnen die möglichen Wege aufzeigen, die gangbar sind. Und das geht - eigentlich - auch telefonisch ebenso gut wie im persönlichen Gespräch. Wenn die Rente nicht verlängert wird, legen die Menschen dagegen meist Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) ein. Bis zur Entscheidung gibt es folgende Möglichkeiten: Kunde ist arbeitsunfähig und bekommt vielleicht Krankengeld worüber man sich bei seiner Kasse schlau macht (wie lange, wieviel). Kunde meldet sich arbeitslos, was er ggfls an ALG I oder ALG II bekommt sagt ihm Arbeitsagentur oder Jobcenter. (Wie lange, wieviel?) Oder man überbrückt mit Erspartem oder Einkommen seines Partners. Eventuell bestehen Sozialhilfeansprüche wie Wohngeld, ergänzende Sozialhilfe - darüber muss ich mich beim Sozialamt erkundigen. Oder man überbrückt die Zeit mit Arbeit, z.B. Minijob Das sind die grundsätzlich gangbaren Wege! Welcher für Sie zutrifft müssen Sie ermitteln - die DRV nimmt Sie nicht an die Hand und klappert alle möglichen Ämter ab um die entsprechenden Anträge zu stellen. Das obliegt der eigenen Verantwortung. Da gibt es so gesehen kein Gesamtpaket das Ihnen alle Arbeit abnimmt - es sei denn Sie stehen unter Betreuung und Ihr Betreuer klappert die Ämter ab.
Alfonsam 23.04.2020 | 17:19
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Ja, ich fürchte, dass der Fragesteller genau dies meint. Eine Art Lebenshilfebüro, die alles auf den Weg bringen. Gibt es leider nicht, man muss selbstständig die Institutionen herausfinden, befragen und entsprechende Anträge stellen.
K-Dam 23.04.2020 | 18:40
Hallo, das war ja nicht die Frage. Sondern nur ob es eine Beratung allumfassend gibt. Nicht nur...dann KK fragen,....dann ARGE fragen...dann AG Fragen..... Evtl. Anträge oder fortführendes wird selbstredend selber auf die Schiene gebracht. ....ich frag hier, da heißt es da fragen, ich frag da, da heißt es da fragen.... Ich fahr doch auch nicht mit nem defekten Auto in die Werkstatt um mich bei 4 weiteren Betrieben , wie Zulieferer, Lackierer, Schlosser, Hersteller zu erkundigen wies nun weitergeht. Dort wird allumfassend alles erledigt. Also scheint es das ich hier auch keine weitere Aussage erhalte, dann kann ich auch weiter googeln, da gibts nämlich auch Antworten von „schwarz“ bis „weiß“ Mit freundlichen Grüßen K-D
Schadeam 23.04.2020 | 18:48
Nein das gibt es nicht! Die DRV beauskunftet Rentenfragen Die Krankenkasse die KV Fragen Das Arbeitsamt die Fragen zu ALG und CO Und den Rest macht das Sozialamt. Das sind die Spielregeln des Sozialgesetzbuches. Sie können aber sicherlich jemanden engasgieren der das für Geld erledigt. Das macht ein Rentenberater oder sonst wer - aber nur gegen Kohle. Verraten Sie mir wo Sie wohnen? Ist dies in meiner Nähe bin ich gerne bereit mich gegen Vorkasse von 1500 € um "Ihren Krempel" zu kümmern und Ihnen die Stellen nennen.
Siehe hieram 23.04.2020 | 20:06
Nein das gibt es nicht! Die DRV beauskunftet Rentenfragen Die Krankenkasse die KV Fragen Das Arbeitsamt die Fragen zu ALG und CO Und den Rest macht das Sozialamt. Das sind die Spielregeln des Sozialgesetzbuches.
Ok, dann ist es ja beantwortet. Gibts nicht. Ist doch ne Geschäftsidee scheinbar. Also gibts keinen Experten der alles einfach zusammen fassen kann, ohne einen abzuziehen. Einen schönen Abend noch und nichts für Ungut. Mit freundlichen Grüßen K-D
Also eine völlig neue "Geschäftsidee" ist dies nicht, gibt's nämlich schon. Wie der Experte ja auch schon sagte, z. B. Sozialverbände (Kostenpflichtig durch Mitgliedsbeitrag) oder aber auch Vereine wie z. B. Caritas (sogar anonym) und ähnliches. Da wird zwar auch nicht gesagt, machen Sie jetzt dies oder das, aber dort fließen die Kenntnisse "zusammen" über z. B., wenn meine EM-Rente ausläuft, ich aber weiter krank bin und die KG nicht bezahlen will, muss ich dann plötzlich gesund sein, um Anspruch auf ALG I oder II zu haben oder darf ich arbeiten, während mein Widerspruchsverfahren läuft und wo kann ich Unterstützung erhalten, falls mein Geld nicht reicht. Je nach Krankheit (Grund der Erwerbsminderung) gibt es darüber hinaus auch von manchen Therapieeinrichtungen Sozialberatung, die umfassender ist als nur im engen Bereich "Krankengeld", "Rente" ODER "Krankengeld" oder... sondern auch Ämterübergreifend und unabhängig. Und aktuell haben die meisten "Beratungsstellen" auch auf Online-Möglichkeiten umgestellt oder sind zumindest telefonisch zu erreichen. Viel Erfolg!
K-Dam 24.04.2020 | 07:56
Hallo „von siehe hier“, vielen Dank hierfür. Sie haben es auf den Punkt gebracht. Möglichkeiten/Folgen „zusammen fassen„. Das war gemeint. Also werde ich mal mein Glück versuchen und da nachfragen. Mit freundlichen Grüßen K-D
Ähnlicham 24.04.2020 | 08:33
Es wurde auch schon vorher von anderen in dankenswerter Weise korrekt beantwortet. Selbst ein Betreuer müsste für die einzelnen Möglichkeiten mit den zuständigen Stellen kommunizieren.
Schadeam 24.04.2020 | 09:34
die Möglichkeiten hab ich doch gestern schon um 16:39 zusammengefasst, aber da waren Sie nicht mit zufrieden. schönen Tag
Ich aucham 24.04.2020 | 11:37
Hallo K-D! Ich kann Ihnen zwar nicht helfen, Sie aber sehr gut verstehen! Bin in der gleichen Lage und ziemlich am Ende deswegen. Die Sache ist schwierig, weil es unterschiedliche Sozialversicherungsträger gibt, die nicht wirklich vernetzt sind. Als erstes sollten sie - wie schon empfohlen - mit Hilfe Ihrer Ärzte einen gut begründeten Widerspruch verfassen, wenn Sie weiterhin krank sind! Vielleicht kann Ihnen auch der IFD (Integrrationsfachdienst) weiterhelfen. Alles Gute!
W°lfgangam 24.04.2020 | 18:57
Zitat von an Übrigens anzeigenausblenden
...achherjeh. Die Grenzen sind ja so was von fließend ...das nun via Gerichtsentscheid nun untermauern zu müssen, erspare ich mir. Das Thema ist so was von durchgekaut ... Fakt ist: die o. a. Vorschrift deckt SV-Recht komplett ab (nebst SVLFG *hüstel), während sich die DRV 'bequem' auf nur SGB 6 den Hintern platt sitzt :-) Gruß w. PS: über die Qualität der 'Auskünfte' kann man natürlich regional diskutieren *g PPS: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/erg… Wählen Sie die Seite 76/77 ...auweia, dann sitze ich hoffentlich längst bequem ohne §§ meine Pension einfach platt *g
K-Dam 25.04.2020 | 13:09
Zitat von Ich auch anzeigenausblenden
Hallo, ich habe 2018 meine Stelle gewechselt...war ein Versuch wert....dabei hat mich der IFD über ein Jahr begleitet. Bezahlt durch DRV. Ca. Aller 2-3 Wochen kam er zu mir auf Arbeit für mehrere Stunden und begleitete mich um sich auch ein Bild zu machen. Er sprach mit Kollegen, genau so wie mit den Chefs. Das und der Therapeuth war echt klasse....und sehr zu empfehlen!! Hat leider alles nichts gebracht. Habe dann 2019 eine Empfehlung als Gutachten erhalten, mit arbeiten keine 3h auf alle Bereiche und eine volle EMR wird empfohlen. Ich weiß ja nicht, inwieweit das auf meine EMR Einfluss hatte. Auf jeden Fall ging sie ohne weitere Begutachtung durch. Um auf die Frage zurück zu kommen, dass wäre die richtige Stelle um sich zusammenfassend (was ist wenn...)zu informieren? Und natürlich danke ich auch allen anderen Usern. Mit freundlichen Grüßen K-D
Ich aucham 25.04.2020 | 13:27
Hallo K-D! Offiziell ist der IFD ja eigentlich dafür da, kranken Menschen zu helfen, eine passende Stelle zu bekokmmen oder zu erhalten. Im Zuge arbeitet der IFD ja auch u. a. mit der DRV und der AfA zusammen und kennt sich in der ganzen Materie gut aus. Jedenfalls hat mir mein Arzt den IFD empfohlen, obwohl ich nicht wieder arbeiten soll. Ich war und bin einfach nur völlig überfordert von der ganzen Situation und wusste selbst nicht, welche Möglichkeiten ich nach der Ablehnung der EM-Renten-Verlängerung überhaupt hatte. Ist auch nicht einfach, gerade, wenn man eben krank ist und vieles einfach nicht versteht. Jedenfalls hat mir der IFD die Abläufe erklärt und die Mitarbeiterin begleitet mich auch z. B. zur AfA (wenn es dort irgendwann nach Corona wieder Termine gibt). Ich allein wäre dort komplett hilflos. Vieles kann ich mir auch nicht merken und dann ist es besser, wenn jemand dabei ist. Wurde das Gutachten, von dem Sie schreiben, auch vom IFD erstellt? Ich denke, dass so etwas wirklich hilfreich wäre für eine EM-Rentenverlängerung. Viele Grüße! Ich auch
K-Dam 25.04.2020 | 16:38
Hallo „ ich auch“, ja, ist aber schon 15 Monate alt. War halt zum Zeitpunkt meiner Tätigkeit bzw. Zum Ende. Weiß nicht ob das noch seine Wichtigkeit hat. Aber nach dem Schreiben habe ich ja auch nicht mehr gearbeitet. Somit war das das letzte während meiner Arbeitszeit. Reha Anfang 2019 kam übrigens zum selben Urteil. unter 3h für allg. Arbeitsmarkt. Zieht der Entlassungsbericht auch noch vom letzen Jahr? Vielleicht muss ich ja nochmal zur Reha. Mit freundlichen Grüßen K-D
Ähnlicham 25.04.2020 | 17:01
... und nicht durch irgendwelche evtl. vorteilnehmenden Institutionen getriggert wurde, Was bedeutet das?
ich aucham 25.04.2020 | 18:23
Hallo K-D, ich bin kein Experte, sondern leider "nur" Betroffener (EM-Rente nach mehreren Jahren nicht verlängert - Klinik- und ärztliche Befundberichte wurden offenbar nicht beachtet) und weiß daher nicht, was bei der DRV "zieht" oder eben auch nicht. Und dass nicht alle Befunde taufrisch sein können, ist doch auch klar. Man rennt ja nicht wöchentlich zum Facharzt, wenn es nichts Neues oder Akutes gibt. Oft hat man ja auch nichts Schriftliches in der Hand. Dafür fordert die DRV ja auch eigentlich Befundberichte bei den Ärzten an (bzw. sollte es tun) und sollte diese dann auch berücksichtigen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass ein entspr. Schreiben des IFD schon hilfreich ist. Wenn doch selbst dieser Dienst nach mehrmaligem Kontakt zum Rentenantragsteller und ggf. nach Durchsicht ärztlicher Befunde zu dem Schluss kommt, dass der Antragsteller nicht mehr arbeiten sollte/kann, dann müsste das doch eine gewisse Aussagekraft haben, oder? Ist Ihre Rente denn überhaupt schon abgelehnt worden? Gruß, ich auch
Sörenam 25.04.2020 | 20:11
Zitat von ich auch anzeigenausblenden
Nach mehreren Jahren nicht mehr verlängert? Da heißt es doch oft:"da ist aber die RV in der Beweispflicht"! Wie wurde das begründet? Wieder gesund? Krankheiten noch da, aber führen nicht mehr zur Erwerbsminderung? Die seinerzeitige Gewährung war eigentlich falsch? Es wird ja auch hier oft gesagt, daß man kaum etwas zu befürchten hat, sofern man weiterhin krank und in ärztlicher Behandlung ist. Scheinbar kann es auch anders sein!
K-Dam 26.04.2020 | 08:57
Hallo, gemeint war damit, dass z.B. die KK es nicht interessiert was das Arbeitsamt sagt, das Arbeitsamt nicht was die RV sagt und so weiter. Das ist wie ein Gutachter der eigenen Autoversicherung nach einem Unfall. Das Gutachten ist in der Regel immer niedriger als das eigene. Jeder halt nur an seine eigenen Kosten denkt. Mit freundlichen Grüßen K-D
ich aucham 26.04.2020 | 10:21
Hallo Sören, die Begründung war, dass die Krankheiten nun keine Erwerbsminderung mehr verursachen würden. Die im Ablehnungsschreiben aufgeführten Krankheiten waren jedoch nicht vollständig und vieles wurde sehr verharmlost. Ich kann mir das alles auch nicht erklären, habe Widerspruch eingelegt und alles gut begründet und mit Arztberichten belegt. Jetzt heißt es abwarten (kostet Nerven und Restgesundheit). Da ich tatsächlich nicht arbeiten kann, bin ich weiterhin krankgeschrieben. Gruß, ich auch
Sörenam 26.04.2020 | 10:43
Zitat von ich auch anzeigenausblenden
Nach wievielen Jahren ist der RV das eingefallen? Das ist eigentlich der Super - Gau, nichts hat sich verändert, aber es wird auf einmal anders bewertet. Da schwebt förmlich das Damoklesschwert über einem! Das man bei Verbesserungen der Gesundheit nicht mehr berentet wird, ist ja einzusehen. Aber ohne jede Veränderung.... Vielleicht ist auch der alte Sachbearbeiter in Rente gegangen und der Neue sieht alles ganz anders... Steckt man nicht drin. Trotzdem viel Erfolg!
Ich aucham 26.04.2020 | 12:01
Hallo Sören, ich habe über 6 Jahre volle Rente erhalten. Meine Arztberichte/Befundberichte sprechen für unbefristete Verlängerung, die DRV-Ärzte sehen das wohl völlig anders. Es wird hier im Forum ja oft geschrieben, dass "normale" Ärzte (auch Fachärzte, Kliniken) keine Sozialmediziner sind, aber es erschreckt schon, dass sie zu völlig konträren Ergebnissen kommen. Gruß, ich auch
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