Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Leistungsträger erneut in Verbindung.
Sofern ein Bescheid erteiltde und bei einer am 19.7. angetretenen Reha lediglich für 25 Tage Übergangsgeld gezahlt wurde, steht zu vermuten, dass evtl. das Übergangsgeld nicht für den kompletten Zeitraum gezahlt wurde (siehe Vorbeitrag). Vielleicht beginnt der Übergangsgeldanspruch auch später, da Sie zum Zeitpunkt des Reha-Antritts evtl. noch Entgeltfortzahlung erhalten haben.