Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berücksichtigung der Arbeit nach Ende der Zurechnungszeit

von Anne22.02.2024 | 07:01
312 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bekomme langjährig Erwerbsminderungsrente und habe eine Berechnung der Rente zum Tag X bekommen. Ebenfalls bin ich immer mit einigen Stunden arbeiten gegangen und habe die Zurechnungszeit schon länger überschritten. Es wurde 2 Berechnungen gemacht. Einmal die reguläre, die geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfällt und einmal mit Bestandsschutz. Bei der zweiten Berechnung mit Bestandsschutz wird meine Arbeit nach Ende der Zurechnungszeit nicht berücksichtigt. Ist das so richtig? Wenn das nicht richtig ist, wie gehe ich dann vor? Leider sind auch nicht die einzelnen jährlichen Rentenpunkte aufgeführt wie beim Rentenbescheid, ist das immer so?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

zu Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass bei einer Folgerente zwei Berechnungen durchgeführt werden.

Es wird zunächst eine „normale“ Rentenberechnung nach aktuell gültiger Rechtslage durchgeführt und die dabei ermittelten persönlichen Entgeltpunkte werden dann mit den persönlichen Entgeltpunkten der vorangegangenen Rente verglichen (Hierbei erfolgt keine Ausweitung der bisherigen Punkte für nach dem Rentenbeginn zurückgelegte Zeiten).

 

§ 88 SGB VI Abs. 1 Satz 2:

„Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.“

 

Die Berechnungsanlagen können Sie bei Bedarf bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Wahrscheinlich richtigam 22.02.2024 | 08:28
Sie können die ausführlichen Berechnungsgrundlagen anfordern, da ist dann alles sehr detailliert aufgeführt zum Nachrechnen und Kontrollieren. Ist aber nicht ganz einfach zu verstehen und nachzuvollziehen (Gesamtleistungsbewertung). Nach langjähriger EM-Rente ist es fast immer so, dass bei der Vergleichsrechnung die EM-Rente deutlich höher ausfällt als die Altersrente. Grund ist, dass die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher sind als die nach dem Leistungsfalldatum der EM-Rente noch erworbenen Entgeltpunkte durch Beitragszahlungen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026