Hallo GerdaKöhler,
die Arbeitsmarktrente wird neu berechnet.
Der Anspruch auf die Arbeitsmarktrente entsteht mit der Aufgabe der Teilzeitbeschäftigung, daher werden alle rentenrechtlichen Zeiten, die Sie bis zu dieser Beschäftigungsaufgabe zurückgelegt haben, bei der Berechnung der Arbeitsmarktrente berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung