Hallo Lotte,
zu Ihrer 1. Frage:
Zur Höhe der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann ich als Experte der Rentenversicherung keine Aussage treffen, hier fragen Sie bitte Ihre Berufsgenossenschaft.
Zu Ihrer 2. Frage:
Trifft eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung mit einer Altersrente aus der Rentenversicherung zusammen, wird bei Überschreiten des sogenannten Grenzbetrags
die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt. Dabei beträgt der Grenzbetrag in Ihrem Fall 70 % des durch 12 geteilten Jahresarbeitsverdienstes.
Eine konkrete Berechnung ist aufgrund Ihrer Angaben hier im Forum nicht möglich, Sie werden wohl die Bescheide der Berufsgenossenschaft und dann Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten müssen.