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Experten-Antwort

Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze

von Veltins0430.04.2021 | 20:03
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15 Antworten

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Hallo, die Beitragsbemessungsgrenze ist auch 2021 gestiegen. Dadurch muss mehr verdient werden, um die gleiche Anzahl an Rentenpunkte zu erhalten wie 2020. Grund: Die Bruttogehälter sind gestiegen. Die Rentenpunkte werden 2021 nicht erhöht. Grund: Die Gehälter sind nicht gestiegen. Im Westen sogar gefallen. Wie ist das möglich? Die Berechnungen müssten doch gleich sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Veltins04,

ich hoffe, dass Ihre Fragen durch die User soweit bereits beantwortet wurde. Der Mehrheit der Antworten stimme ich soweit zu.

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14 Antworten

Jonnyam 30.04.2021 | 20:26
Die Rentenpunkte werden nicht anhand der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt, dadurch werden sie allenfalls gedeckelt. Wie viele Rentenpunkte sich bei einem bestimmten Verdienst für 2020 ergeben, läßt sich definitiv erst sagen, wenn die Meßlatte "Durchschnittsentgelt" endgültig feststeht; noch ist sie für 2020 nur vorläufig. Und das gilt auch für 2021. Sollte das endültige Durchschnittsentgelt für 2021 sogar niedriger sein als für 2020, gibt es selbst bei unverändertem Verdienst sogar mehr Rentenpunkte!
Ich denkeam 30.04.2021 | 20:12
Hallo. Warte mal bis July 2021
Veltins04am 01.05.2021 | 12:52
Gemäß der Tabelle durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelte (alte Bundesländer) gibt es folgende Werte: 2018: 38.212 2019: 39.301 2020: 40.551 vorläufig 2021: 41.541 vorläufig Ich muss das durchschnittliche Bruttojahresentgelt verdienen um 1 Rentenpunkt zu erhalten. Also muss ich jedes Jahr mehr verdienen um einen Rentenpunkt zu bekommen. Der Wert des Rentenpunktes steigt 2021 aber nicht. Grund: Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt in den alten Ländern -2,34 Prozent. Sie basiert auf den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen- und -gehältern je Arbeitnehmer Ich verstehe das nicht. Dort wird eine Steigerung der Löhne ausgewisen und dort eine negative Entwicklung.
Siehe hieram 01.05.2021 | 13:23
Richtig ist, dass Sie pro Jahr 1 EP erhalten, wenn Sie genau durchschnittlich verdienen. Ansonsten liegen Sie drüber oder drunter und erhalten z.B. nur 0,87 % für 2018 oder aber 1,5 %. Die im Laufe eines Versicherungslebens erhaltenen Entgeltpunkte (EP) werden aufaddiert. Angenommen, Sie haben 35 Jahre lang genau so viel verdient wie der Durchschnitt, haben keine Lücken oder andere Beitragszeiten (die ggfs. anders zu bewerten sind), haben Sie dann 35 EP. Diese werden mit dem Rentenwert bei Beginn Ihrer Rente multipliziert. Also nicht getrennt nach den einzelnen Jahren, sondern nur mit dem dann geltenden Wert. In 2020/21 wären dies also 35 x 34,19 EUR = 1.196,65 EUR. Ob Sie es nun besser verstehen, kann ich zwar nicht beurteilen und auch nicht, warum genau dies so ist, es wurde irgendwann mal so (ab 2005) berechnet und ist aktuell bis 2025 insofern garantiert, dass ein bestimmtes Rentenniveau gesichert sein muss, also es zwar wie in 2021 eine 'Nullrunde' geben, aber die Rente nicht gesenkt werden darf. BM Hubertus Heil kann Ihnen dies vielleicht besser erklären?
L.Scham 01.05.2021 | 14:37
User Veltins04 Ihr Gedankengang, dass Sie, um in jedem Jahr auf einen (1,0000 Entgeltpunkt) zu kommen, immer mehr verdienen müssen, ist völlig korrekt. Der statistisch ermittelte Bundesdurchschnitts bezieht sich ja auf alle Beschäftigte, außer Beamte. Wenn Ihr Arbeitgeber keine Lohnerhöhung vornimmt, und der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt gleich, geht das zu Lasten Ihrer Rente, sie erhalten weniger Entgeltpunkte im zutreffenden Kalenderjahr. . Je nachdem, in welcher Relation Lohnerhöhung, Beitragssatz und Bundesdurchschnitt sich zueinander verhalten, überträgt sich dies auch auf die zu ermittelnden Entgeltpunkte, mehr, gleich viel oder weniger. . Entwickelte Formeln durch den Gesetzgeber sollen eine Schieflage verhindern, sollen zum Beispiel rechnerisch ermittelte Minderungen zum Vorjahr nicht rentenwirksam werden, sondern durch geringere Anhebungen in den Folgejahren kompensiert werden.
Veltins04am 01.05.2021 | 16:28
Zitat von L.Sch anzeigenausblenden
Mir ist klar, dass wenn ich eine weniger hohe Gehaltserhöhung bekomme als der Durchschnitt, dann bekomme ich weniger Rentenpunkte als im Jahr zuvor. OK (Ein irres Hamsterrad, wo die meisten auf Dauer verlieren, aber das ist OT und hier nicht relevant) Nur die eigentliche Frage wurde noch nicht beantwortet. Bei der Berechnung „Wieviel muss ich verdienen, um x Rentenpunkte zu bekommen“ steigen die durchschnittliche Löhne/Gehälter. Bei der Berechnung „Wieviel ist ein Rentenpunkt wert“ sinkt das Lohn/Gehaltsniveau. Entweder das Lohn/Gehaltsniveau steigt in einem Zeitraum oder es sinkt. Es kann nicht steigen und sinken. Oder es wird komplett anders berechnet. Aber wie und warum?
Jonnyam 01.05.2021 | 19:03
Schön, dass Sie verstanden haben, dass es nicht um die Beitragsbemessungsgrenze sondern um das Durchschnittsentgelt als Maßstab für die Ermittlung der Rentenpunkte geht. Das bedeutet, jetzt mal an der Vergangenheit für das Jahr 2013 dargestellt, dass ein Verdienst von 34071 € gemessen am noch seinerzeit vorläufigen Durchschnittsentgelt von 34071 € genau einen Entgeltpunkt erbrachte. Nun war es aber so, dass man – nach Kenntnis der genauen Daten – das Durchschnittsentgelt für 2013 endgültig nur auf 33659 € feststellen konnte. Damit hat der erzielte Verdienst von 34071 € dann doch sogar 1,0122 Entgeltpunkte erbracht. Ihre Frage: „Wieviel muss ich verdienen, um x Rentenpunkte zu bekommen?“ kann also im jeweiligen Jahr mit noch vorläufigen Durchschnittsentgelten gar nicht beantwortet werden. Das ist erst zwei Jahre später möglich, wenn das Durchschnittsentgelt endgültig festgestellt ist. Soweit alles klar in Sachen Entgeltpunkte? Was die Rentenhöhe angeht, müssen wird dann nur noch wissen, dass man für 1 Entgeltpunkt seit JUL 2020 im Westen 34,19 € an monatlicher Regelaltersrente bekommt. Das wird wohl aufgrund der neuesten Aussagen auch nach der Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 zunächst so bleiben. Diese 34,19 € bezeichnet man als den aktuellen Rentenwert. Seine Ermittlung und Fortschreibung sollte sich zwar grundsätzlich nach der Lohnentwicklung richten, ist aber noch von einigen anderen Faktoren abhängig. Dazu empfehle ich zunächst einmal ein Studium des § 68 SGB VI. Wenn Sie das – vielleicht mit Hilfe diversester Professoren– abgeschlossen haben, können Sie sich ja mal wieder melden oder sich auch – wie vorgeschlagen – direkt an den zuständigen Bundesminister wenden.
W°lfgangam 01.05.2021 | 19:12
Zitat von Veltins04 anzeigenausblenden
...Sie wollen sich nicht wirklich mit Rentenberechnung/Anpassungsformel im Detail beschäftigen (können Sie im Detail in den verfügbaren Quellen gerne nachlesen!), nur weil die aktuellen (Durchschnitts-)Werte dafür noch nicht feststehen und es letztendlich - wie jedes Jahr - um einen lächerlichen max. +- 1 € Monatsrentenbetrag für den aktuellen Jahresverdienst geht? JEDER Berater scheucht Sie bei dieser unausgegorenen/völlig nutzlosen Frage vom Hof ... ;-) Gruß w.
KSCam 01.05.2021 | 22:41
Ob Sie das nun verstehen oder nicht ändert an der Situation auch nichts. Und letztlich ist es für eine höhere Rente wichtig künftig mehr zu verdienen. Auf das berühmte Rentenniveau haben Sie selbst eh keinerlei Einfluss.
Königam 02.05.2021 | 07:15
Und letztlich ist es für eine höhere Rente wichtig künftig mehr zu verdienen.
Verdienen tue ich sehr viel, nur bekommen tue ich es nicht!
Das sieht Ihr Arbeitgeber (bei derartigen Fragestellungen vermutlich zu Recht) scheinbar doch anders.
W°lfgangam 03.05.2021 | 19:04
Nachtrag zur BBG: Die BBG folgt nicht zwangsläufig der Entwicklung der Durchschnittseinkünfte, sie kann willkürlich festgesetzt werden. Sinkt das 'vorläufig' _prognostizierte_ Durchschnittseinkommen, steigt auch im Nachhinein der EP-Wert (oben schon dargestellt). Nehmen die das Jahr 2003 - wo die Rentenkasse völlig leer war - wo die BBG um gut 13 % angehoben wurde = wir/DRV bzw. der Gesetzgeber 'nehmen' es von den Gutverdienenden. Folgewirkung: statt 'nur' max. 1,9 EP (wie in allen 90er Jahren), gab es plötzlich 2,11 EP, was sich auf diesem hohen Niveau auch noch ein paar Jahre hielt. (Die BBG hatte Anfang der 70er Jahre sogar nur ein EP-Wert von rd. 1,5 EP ...etwas ältere/gutsituierte Semester werden sich noch an die Wirtschafts-/Öl-Krise erinnern und den volleren Taschen, weil die RV-Beiträge 'mäßig' ausfielen/abgemildert wurden ;-)) Vor etwa 10 Jahren ist die BBG aber wieder etwas runtergefahren worden/dann der durchschnittlichen Einkommensentwicklung folgend = rd. 2,05 EP 'nur' noch möglich. Okay, ein bisschen Historie ;-) - wen mehr interessiert, schmökert hier mal vorbei: http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=rentenversiche… oder geht - Selbstberechnung - über 'Zahlen und Tabellen' hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/DE/Ueber-U… Gruß w.
Nobbis Litfasssäuleam 03.05.2021 | 21:26
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Guten Abend W°lfgang, danke für die interessante historische Einbettung. Mit "willkürlich" tun Sie den damaligen Gesetzgeber natürlich etwas bloßstellen. Musste ja schon ein Gesetz her (mit der schönen Zungenverdreher-Abkürzung "BSSichG"). Eine Verordnung hätte § 275c nicht hinbekommen...
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