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Experten-Antwort

Berechnung der Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

von Craemer Gisela 15.09.2010 | 15:45
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2 Antworten

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Hallo Experten, ich möchte gerne wissen wie die Vorgehensweise bei der Berechnung der Rente ist, wenn ich zwei Jahre früher Rente beantrage als die Regelaltersgrenze vorgibt. Wenn ich einen Endgeltpunkt im Jahr erwebe und zwei Jahre nicht arbeite bekomme ich diese erst bei meiner jetzigen Rentenauskunft abgezogen und danach werden die % Punkte abgezogen ? Wird die KV, PV dann von diesem ermittelten Betrag fällig oder ist hier maßgeblich der Eingangsbetrag ? Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß G.C.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich unterstelle Jahrgang 1948, theoretisch bis zur Regelaltersgrenze 45 durchschnittliche Verdienstarbeitsjahre (45 x 27,20 = 1.224,- EUR Bruttorente)

Bis zum 63 LJ. zwei Jahre weniger, also 43 x 27,20 = 1.169,60 EUR. Von dieser gehen zuerst 7,2 % Kürzung runter, also 126,32 EUR. Zwischensumme 1.043,28 EUR. Von dieser gehen dann noch pauschal 10% KV und PV runter. Bei diesem Beispiel also verbleibt eine Nettorente von 938,95 EUR übrig.

Bitte beachten Sie, dass ab Jahrgang 1949 die Kürzung bei der 63er Rente die Kürzung von 7,5 bis 14,4 kontinuierlich steigt.

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1 Antworten

RFn am 15.09.2010 | 18:34
1. ) Zunächst wird der Versicherungsverlauf bis zum letzten Tag des Monats vor Rentenbeginn vervollständigt. Zeiträume, in denen nicht gearbeitet und auch keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden, sind geklärte Lücken. 2.) Bei der Rentenberechnung werden zunächst aus dem Versicherungsverlauf die Gesamtentgeltpunkte wie üblich ermittelt, davon werden bei vorgezogenen Altersrenten die %-Abschläge abgezogen. Die verbleibenden Entgeltpunkte multipliziert mit den aktuellem Rentenwert ergeben den Rentenbetrag (Bruttorente). 3.) Von der Bruttorente werden die Rentner-Anteile zur KV/PV abgezogen. Übrig bleibt der Zahlbetrag (Nettorente). ----------------------------------------------------------- Da Sie bereits eine Rentenauskunft erhalten haben (die ja auf eine Regelaltersrente abgestellt ist), können Sie den Berechnungablauf anhand den Anlagen 2 bis 6 verfolgen. Bei der Anlage 6 müssen Sie lediglich noch die %-Abschläge (bei zwei Jahren 7,2 %) abziehen, um die der Rentenberechnung zugrunde liegenden persönlichen Entgeltpunkte zu erhalten. (bei zwei Jahren: EP mal 0,928 mal aktueller Rentenwert = gekürzte Bruttorente)
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