Hallo Werner,
für die Einkommensanrechung auf den Grundrentenanteil ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend. Dies ist das Einkommen, vermindert um die Freibeträge.
Zusätzlich zum zu versteuernden Einkommen wird – wegen der noch nicht vollständigen nachgelagerten Besteuerung – der steuerfreie Betrag von Versorgungsbezügen angerechnet.
Diese Einkommen erhalten wir von der Finanzbehörde grundsätzlich in einem automatisierten Abrufverfahren.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung