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Zur Experten-Antwort springenHallo Vorsorger,
nachdem Sie unter das "alte Recht" fallen (Eheschließung vor 2002 und mindestens ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren), beträgt die Witwenrente 60 % der Rente des Verstorbenen.
Eigenes Einkommen der Witwe, zum Beispiel eine eigene Pension, wird in Höhe von 40 % auf die Witwenrente angerechnet, soweit dieses Einkommen den Freibetrag von derzeit 845,59 € übersteigt.
Gerechnet mit den Beträgen im Beispielsfall würde sich folgende Witwenrente ergeben:
Versichertenrente 2159,00 € x 60% = 1295,40 € Witwenrente
Pension 1625,00 € abzüglich 25 % = 1218,75 € netto für die Einkommensanrechnung, abzüglich Freibetrag von derzeit 845,59 € = 373,16 €, davon werden 40 % = 149,26 € auf die Witwenrente angerechnet.
Als Witwenrente würde ein Betrag in Höhe von 1295,40 € abzüglich 149,26 € = 1146,16 € ausgezahlt werden.
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