Die Aufstockungsbeträge werden auf Basis des monatlich zu zahlenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet. Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze und Entgeltbestandteile, die nicht laufend gezahlt werden, sind hierbei nicht berücksichtigungsfähig (Regelarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Abs. 1 AltTZG).
Einzelheiten können Sie hier nachlesen:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/altersteilzeit/_jcr_content/par/download/file.res/atz_2010.pdf
(Ziffer 3.1)