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Experten-Antwort

Berechnung des Übergangsgeld

von hefti11226.10.2015 | 16:53
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3 Antworten

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Hallo, habe im Oktober eine Umschulung begonnen von der DRV. Jetzt ist meine Frage wie das Übergangsgeld berechnet wird. Ob die nur das netto Nehalt nehmen oder auch Weihnachtsgeld/ Urlaubsgeld berücksichtigen ? Habe die sorge das es weniger sein könnte als mein Arbeitslosen Geld. Muss dazu sagen habe bis letztes Jahr März durchgehend gearbeitet. Wäre dankbar über jede antwort. Hefti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hefti112,

die Höhe des Übergangsgeldes beträgt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung vom Träger der Rentenversicherung für

- Versicherte, die mindestens ein Kind im Sinne von § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) haben, oder deren Ehegatten oder Lebenspartner, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben können, weil sie den Versicherten pflegen oder selbst der Pflege bedürfen und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, 75 % der Berechnungsgrundlage (§ 46 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB IX),

- die übrigen Versicherten 68 % der maßgebenden Berechnungsgrundlage (§ 46 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB IX).

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld wird wie folgt ermittelt (§§ 46, 47, 48 SGB IX):

Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 v. H. des Regelentgeltes (= laufendes Bruttoarbeitsentgelt) zugrunde gelegt. Das Regelentgelt wird gemäß § 47 Absatz 1 Satz 6 SGB IX um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, das in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit/Leistung nach § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (= Hinzurechnungsbetrag). Eine Berücksichtigung später gezahlter Einmalzahlungen scheidet aus. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte im Sinne des § 23a SGB IV sind unregelmäßig gezahlte Bezüge, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Hierzu gehören unter anderem Weihnachts- und Urlaubsgelder. Für die Berücksichtigung der Einmalzahlungen bei der Berechnung des Übergangsgeldes stellt § 47 Absatz 1 Satz 6 SGB IX nicht ausschließlich auf das aktuelle Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis ab. Mit einbezogen werden auch beitragspflichtige Einmalzahlungen, die bei einem Arbeitgeberwechsel von dem vorangegangenen Arbeitgeber ausgezahlt wurden, soweit sie im 12-Kalendermonatszeitraum liegen.

Der Gesamtbetrag darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Bei der Ermittlung des regelmäßigen Nettoarbeitsentgeltes ist in der gleichen Weise wie bei der Berechnung des Regelentgeltes vom laufenden Arbeitsentgelt und einem Hinzurechnungsbetrag aus Einmalzahlungen auszugehen.

Liegt der letzte Tag des Bemessungszeitraums (letzter Entgeltabrechnungszeitraum) innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Umschulung, sind zwei Berechnungen durchzuführen. Zum einen die Berechnung aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt (aus dem letzten Arbeitsentgelt vor Ihrem Arbeitslosengeldbezug) -wie in dem Absatz zuvor beschrieben-, zum anderen aus dem tariflichen/ortsüblichen Entgelt. Der höhere Betrag ist maßgebend.

Bei der Ermittlung des tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelts ist von der Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, für die der Versicherte ohne die Behinderung nach seinen beruflichen Fähigkeiten/Tätigkeiten und nach seinem Lebensalter in Betracht käme. In der Regel wird es sich hierbei um die zuletzt ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit handeln. Maßgebend sind die im Tarifvertrag festgelegten, für die jeweils bezeichneten Tätigkeiten in Betracht kommenden Arbeitsentgeltbeträge. Dazu gehören auch einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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2 Antworten

Achillam 27.10.2015 | 06:48
Bemessungszeitraum März 2014, Zeitraum für die Einmalzahlungen 01.03.2013-28.02.2014 alles was als Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld gezahlt worden ist wird bei der Berechnung berücksichtigt.
hefti112am 27.10.2015 | 14:09
Vielen dank :)
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