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Experten-Antwort

Berechnung des Übergangsgeld

von Peggy17.08.2010 | 04:37
1789 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe Momentan eine volle Erwerbsminderungsrente, vorher habe ich eine Umschulung zur Bürokauffrau gemacht, mußte sie aber aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Bald möchte ich wieder eine Umschulung machen. Wie würde in meinem Fall das Übergangsgeld berechnet? LG Peggy

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peggy,

wir schließen uns der Antwort von Nix an.

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3 Antworten

Nixam 17.08.2010 | 06:50
Das Übergangsgeld wird vermutlich aus denselben Werten berechnet wie bei Ihrer abgebrochenen Umschulung davor. Lediglich würde jetzt die weitergewährte Erwerbsminderungsrente in Abzug gebracht werden...wenn Sie über den Beginn der neuen Umschulung hinaus weiterbewilligt wird... Viele Grüsse Nix
Peggyam 17.08.2010 | 15:27
Hallo, danke für die Antworten! Wird das Übergangsgeld auch so berrechnet wenn die letzte Umschulung von der AA bezahlt wurde und die neue von der Rentenversicherung. Wird der alte Umschulungsberuf in der berrechnung also nicht berücksichtigt? LG
Nixam 17.08.2010 | 18:58
Im ersten Umschulungsberuf haben Sie ja quasi garnicht gearbeitet. Von daher dürfte dieser keine Berücksichtigung finden. Übergangsgeld wird anhand des bereits ausgeübten Berufes und nicht aufgrund der durch die Umschulung möglicherweise erlangten "Intelligenz" gezahlt. Von daher beantwortet sich Ihre Frage von selbst. Ausserdem schreiben Sie, dass Sie die Umschulung zur Bürokauffrau abgebrochen haben. Das heisst: Sie haben ja nicht mal einen Lehrbrief in diesem Beruf erhalten. = Keine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau....und dann wollen Sie, dass man diesen Beruf für die Ermittlung des Tarifentgelts heranzieht? Übrigens: Die Ermittlung des Tarifentgeltes ist eine sehr komplizierte und vor allem sehr individuelle Angelegenheit. Diese Aufgabe übernehmen in der Sachbearbeitung meistens Vorgesetzt in der Position Sachgebietsleiter und der "kleine Kollege" gibt die Übergangsgelddaten in den PC ein, um eine Übergangsgeldberechnung vorzunehmen. Bei Fragen zu diesem sehr individuellen Thema, weil auch von Ihrem persönlichen beruflichen Lebenslauf abhängig, sollten Sie sich bei Ihrem Sachgebietsleiter/Sachbearbeiter erkundigen. Viele Grüsse Nix
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