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Berechnung des Übergangsgeldes

von Sinclair03.07.2007 | 17:21
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2 Antworten
Hallo Leistungen zur Arbeitserprobung von der Rentenversicherung bewilligt, eventuell später Umschulung. Bin Verheiratet 4 Kinder und noch als Arbeiter beschäftigt. Berechnung 80 % des im letzten Entgeltabrechnungszeitraumes vor der Umschulung erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, davon wiederum 75% richtig? Werden die im Bruttolohn enthaltenen Zuschläge angerechnet, Urlaubsgeld, Überstundenzuschlag, Schichtzulage, Nachtschichtzuschlag, VWL? Zuschläge werden regelmäßig bezahlt. Wird der Letzte Monat vor der Umschulung berechnet oder mehrere Monate davor, etwa 12 oder 24 Monate und dann der Durchschnitt? Ist das Übergangsgeld jedes Monat gleich hoch oder richtet sich das nach der Anzahl der Arbeitstage? Brauchen dringend eine neue Wohnung, weiß aber jetzt nicht wenn es zu einer Umschulung kommt, mit wieviel Geld ich Planen kann. Über eine rasche Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Vielen Dank im Vorraus. mfg Sinclair

2 Antworten

Nixam 04.07.2007 | 06:55
Massgebend ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum/letzter Monat vor Leistungsbeginn. Berücksichtigt wird das rentenversicherungspflichte Bruttoentgelt inklusive der Zuschläge. Dazu kommen die Einmalzahlungen nach dem Gesetz wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Dieses Bruttoentgelt inklusive Einmalzahlungen-Anteil wird gekürzt auf 80% und diese 80% mit dem tatsächlichen Nettoentgelt verglichen. Der niedrigere der beiden Werte ist der Ausgangsbetrag. Dieser Ausgangsbetrag wird, wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, auf 75% sonst 68% gekürzt. Das Ergebnis ist das kalendertägliche Übergangsgeld. Das kalendertägliche Übergangsgeld wird mit 30 Tagen multipliziert. Herauskommt das monatliche Übergangsgeld, welches Ihnen jeden Monat fest gezahlt wird, unabhängig davon, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Dazu bekommen Sie ja noch Fahrkosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln in voller Höhe erstattet bzw. Kilometergeld (die ersten 10KM = EUR0,36 bzw. jeder weitere KM = EUR 0,40) Ausserdem gibt es noch einen Verpflegungkostenzuschuss in Höhe von monatlich EUR 70,30 bzw. EUR 3,80 pro Schulungstag bei angebrochenen Monaten. Leider haben Sie keinen konkreten Arbeitsentgeltwerte angegeben, dann hätte man eine genaue Berechnung des Übergangsgeldes machen können.
Sinclairam 04.07.2007 | 13:27
Hallo Danke für die Antwort! Hier einige Daten meiner Abrechnung vom Mai, Brutto 2839 Euro, Netto 2053,71 Euro. Bruttolohn 2328,75 Euro, Überstunden und Zuschlag 223,6, Nachtzuschlag Steuerfrei 101,25, Urlaubsgeld monatlich 120 Euro (bekomme ich jeden Monat egal ob ich Urlaub hatte oder nicht), Schichtzulage 38.4, VWL 27 Euro ergiebt mein Brutto. Berechnungsgrundlage wäre dann mein Nettoverdienst ergäbe ein Übergangsgeld von etwa 1539 Euro. Wäre das in meinem Fall so richtig? Danke
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