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Experten-Antwort

Berechnung EM-Rente

von Sonne15.05.2017 | 20:32
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4 Antworten

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Zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte eine Kontenklärung erfolgen. Nun die Frage: Die Antragsstellende Person hat Elternzeiten durchgeführt. Für Kind Nr. 1 zwei Monate volle Elternzeit sowie für Kind Nr. 2 volle Elternzeit. Zudem wurde bei Kind Nr. 1 eine Teilzeittätigkeit im Rahmen der Elternzeit ausgeübt. Normal entfallen die Kinderentziehungszeiten auf das Konto der Mutter. Nun kommt leider die Krankheit mit Erwerbsminderung ins Spiel. Macht es sinn bzw. geht es diese Zeiten auf das Konto des Vaters zu legen bzw. dies so zu beantragen? Danke für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonne,

wir können uns den Antworten von KSC nur anschließen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, um Ihre Möglichkeiten der Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Sonneam 15.05.2017 | 21:37
Nun, die EM-Rente wird wohl positiv bewertet werden bzw. ist sie schon, da der Reha-Antrag umgedeutet wurde. Die EM-Rente wird jetzt befristet gewährt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es keine weiteren Befristungen geben wird. Denn die Reha wurde von der GKV bewilligt und hatte einen positiven Verlauf. Die Ärzte schlagen einen Versuch des Wiedereinstiegs in den 2-3 Monaten vor. Allerdings drängt die KK jetzt den Rentenantrag so schnell wie möglich zu stellen. Ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung ist leider erst Ende des nächsten Monats möglich. Somit sitzen wir jetzt vor den Anträgen und wissen nicht so recht weiter. Der Hinweis mit den Kindererziehungszeiten lag dem letzten Auszug des Rentenkontos bei. Daher grübeln wir jetzt, was wohl das Beste ist.
KSCam 15.05.2017 | 22:49
Wenn keine Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit abgegeben wurde, kann die Zeit nur dann dem Vater zugeordnet werden, wenn der Vater die Kinder überwiegend erzogen hat. Solange der Vater Hausmann war und die Mutter gearbeitet hat, ist das klar nachvollziehbar. War die Mutter aber Hausfrau und der Vater in 2 Monaten Elternzeit daheim, hat dieser in dieser Zeit das Kind in aller Regel nicht überwiegend erzogen. Problematisch auch immer dann wenn die Kinder der Mutter bereits zugeordnet worden, weil die im damaligen Antrag angegeben hat, sie habe die Kinder erzogen.....ist alles von außen schwer einzuschätzen.
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