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Experten-Antwort

Berechnung Entgeltpunkte

von Anne06.09.2015 | 09:05
1414 Ansichten
6 Antworten

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Hallo nun habe ich mir meinen Bescheid genauer angeschaut und es scheinen mir doch einige Unregelmäßigkeiten zu existieren. Der Berater würde 300 Euro kosten als muß Frau selbst ran;-) Eine Frage zu den den Entgeltpunkten: Es geht um den ArbeitGEBER-Anteil - wird dieser Anteil zusätzlich zum meinem Jahresbruttoverdienst dazugezählt? Ich den AG-Anteil nirgends entdecken in der Berechnung der Formeln. Danke. Gruß Anne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2015 | 11:01

Hallo Anne,

wie bereits von KSC dargelegt ermitteln sich die Entgeltpunkte aus Ihrem Bruttoverdienst. Die Beiträge daraus zur Rentenversicherung werden anteilig von Ihnen und dem Arbeitgeber gezahlt. In der Rentenberechnung sind diese für Sie nicht sichtbar. In Ihren früheren Gehaltsbescheinigungen können Sie jedoch die seinerzeit geleisteten Anteile erkennen.

5 Antworten

KSCam 06.09.2015 | 09:41
Nein, wieso auch? Aus dem Bruttolohn werden Beiträge gezahlt, teils von Ihnen, teils vom Arbeitgeber. Der Bruttolohn ist angegeben, mehr braucht es diesbezüglich nicht. Den AG Anteil können Sie nicht in der Berechnung finden (den Arbeitnehmeranteil übrigens auch nicht :)). Nochmals der Tipp von den letzten Tagen: schnappen Sie sich den Bescheid und gehen zur nächsten DRV Beratungsstelle und lassen sich den Bescheid erklären, wäre in meinen Augen das effektivste.
Anneam 06.09.2015 | 09:51
Hallo danke, dann haben Sie das für mich aufgeklärt ohne daß ich in eine Beratung mußte........ Ich verstehe das nicht so mit dieser ständigen Leier daß ich zur Beratung muß - ich frage lieber im Forum als die Berater persönlich - darf ich das nicht oder wo liegt das Problem??? mfg Anne
KSCam 06.09.2015 | 11:48
Doch das dürfen Sie natürlich. Sie sind diesbezüglich ein freier Mensch. Es gibt jedoch x Konstellationen und Fragestellungen, in denen die persönliche Beratung in meinen Augen, viel, viel sinnvoller ist, weil z.B. sofort Rückfragen geklärt werden können und der Berater auch die individuellen Daten des Ratsuchenden kennt. Ich bin seit über 30 Jahren im Beratungsdienst tätig und weiß wovon ich rede......
Anneam 06.09.2015 | 12:01
Eigentlich habe ich nur noch die Frage die eher allgemein ist, welche ich oben geschrieben habe und dann ist hoffentlich alles klar. Die Beratungen sind in einer anderen Stadt und wenn man kein Auto hat dann ist das auch schon mal etwas beschwerlich für eine Kranke. mfg Anne
W*lfgangam 06.09.2015 | 19:35
Akzeptiert Anne, sonst wäre auch ich so langsam geneigt, KSCs Worten noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen ;-) Dabei geht es gar nicht mal um 'Geduldsfaden', mehr um Effiziens. Gruß w.
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