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Experten-Antwort

Berechnung Erwerbsminderungsrente

von Heike10.03.2018 | 00:10
661 Ansichten
7 Antworten

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Habe die letzten 15 Jahre nur Teilzeit gearbeitet, wegen Kindererziehung. Dann folgte die Scheidung und ich wollte wieder Vollzeit arbeiten. Dazu kam es aber nicht,da ich 12 Wochen in der Psychatrie war aufgrund Depressionen. Danach Reha und Wiedereingliederung. Und jetzt kann ich nicht mehr arbeiten, als vorher. Wobei ich ja aufstocken wollte, weil ich ja jetzt allein erziehend bin. Wird bei der Berechnung nun mein Teilzeitgehalt genommen oder das Vollzeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

zur Berechnung Ihrer Rente wird für jedes Jahr das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt herangezogen - in Ihrem Fall für die letzten 15 Jahre somit Ihr Teilzeitgehalt.

Die Zeit der Kindererziehung wird ebenfalls bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.

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6 Antworten

Geisterstundeam 10.03.2018 | 11:57
Ich stelle in Zukunft meine Fragen nur noch nach Mitternacht. Null Uhr zehn gefragt. Null Uhr fünfundreissig vom EXPERTEN geantwortet. "grins"
Heikeam 11.03.2018 | 12:24
Na toll, da gibt man wegen Mann und Kind den Job auf,arbeitet Stundenweise im Büro des Mannes, der einen dann sitzen läßt, kann dann aufgrund von Depression (Scheidungskrieg)nicht mehr arbeiten als 4 Stunden,und soll jetzt sehen von was sie leben kann. Ich wollte ja Vollzeit arbeiten, wegen dem Geld
Schadeam 11.03.2018 | 12:49
Ja und? Kann jemand etwas dafür, dass sich Ihre persönlichen Lebensrealitäten (Ehe, Kinder, Arbeit, Gesundheit) nicht so entwickelt haben wie ursprünglich geplant? Mit was sind Sie unzufrieden? Mit falschen Entscheidungen die Sie getroffen haben? PS: Ihre Rentenhöhe bekommen Sie ja jedes Jahr in der Renteninformation mitgeteilt. Die könnte höher sein, wenn........"hätte hätte Fahrradschlauch".....
Alleinerziehendam 11.03.2018 | 13:06
Zitat von Heike anzeigen
Hallo Heike, zur Berechnung Ihrer Rente wird für jedes Jahr das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt herangezogen - in Ihrem Fall für die letzten 15 Jahre somit Ihr Teilzeitgehalt. Die Zeit der Kindererziehung wird ebenfalls bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Na toll, da gibt man wegen Mann und Kind den Job auf,arbeitet Stundenweise im Büro des Mannes, der einen dann sitzen läßt, kann dann aufgrund von Depression (Scheidungskrieg)nicht mehr arbeiten als 4 Stunden,und soll jetzt sehen von was sie leben kann. Ich wollte ja Vollzeit arbeiten, wegen dem Geld
Was soll das rumgejammere. Sie allein tragen die Verantwortung. Und nicht immer auf die Anderen schieben. Warum hat Ihr Mann Sie sitzen lassen? Ich kann es mir denken. Krempeln Sie die Arme hoch und ran an den Speck. Frauen von heute extrem belastbar und haben die innere Stärke. LG
bahnhofam 12.03.2018 | 12:01
Zitat von Heike anzeigen
Ich denke nicht, dass Sie gezwungen wurden...gleich 15 Jahre! lang. Sie haben Ihren Job aufgegeben. Andere geben trotz Mann und Kind nicht den Job auf. Das war wohl bestenfalls eine Entscheidung von beiden. Ist zwar bedauerlich, aber letztendlich war es Ihre Entscheidung. Und nun wollten Sie nur Vollzeit arbeiten gehen, weil Ihr Mann abzog und plötzlich das Geld nicht mehr stimmte. Vorher kamen Sie nicht auf die Idee und jetzt ist wer Schuld? Bestimmt nicht das Kind und auch nicht der Mann. Ich verstehe immer noch nicht warum das heute immer noch so endet. Die Frauen scheinen nichts dazugelernt zu haben.
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