Hallo Heike,
zur Berechnung Ihrer Rente wird für jedes Jahr das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt herangezogen - in Ihrem Fall für die letzten 15 Jahre somit Ihr Teilzeitgehalt.
Die Zeit der Kindererziehung wird ebenfalls bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.