Die Rente wegen Erwerbsminderung wird mit einem Rentenabschlag geleistet. Die Regelaltersrente dagegen nicht. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit gezahlt. Sollten die Beschäftigungszeiten mit einer Zurechnungszeit zusammentreffen, muss dies nicht zwangsläufig zu einem höheren Rentenanspruch führen, weil die Zurechnungszeit häufig höher bewertet wurde, als die zurückgelegten Beitragszeiten während des Rentenbezuges. Sie sollten sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und beide Auskünfte bzw. Rentenbescheide gegenüberstellen.