Hallo Wilfried M.,
Ihre Daten reichen für eine Berechnung nicht aus. Vielleicht können Sie diese ja aber anhand der nachfolgenden Beschreibung selbst vornehmen.
1. Zu ermitteln ist zunächst die Summe der Rentenbeträge aus der Rentenversicherung und der Unfallversicherung (hier sind jeweils die Bruttobeträge maßgebend). Von der Rente aus der Unfallversicherung dürfen Sie bei einer MdE von 100 % der Grundrentenbetrag von aktuell 760 € sowie den Alterserhöhungsbetrag von 45 € abziehen.
2. Dann ist der sogenannte Grenzbetrag zu ermitteln. Hierfür ist der für die Berechnung der Unfallrente maßgebende Jahresarbeitsverdienst durch 12 zu teilen und der sich so ergebende monatliche Betrag auf 70 % zu kürzen.
3. Ist der Betrag aus Schritt 1 (Summe der Rentenbeträge) höher als der aus Schritt 2 (Grenzbetrag), ist die Differenz der Betrag, um den die Rente aus der Rentenversicherung gekürzt wird.