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Experten-Antwort

Berechnung Netto-Rente - Detailfragen

von Tobias R.23.05.2020 | 16:53
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32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Jahrgang 1984 und versuche meine Nettorente aus BAV und gesetzlicher Rente zu berechnen. Ziel Krankenversicherung der Rentner. Ich habe hierzu auch mehrere Rechner im Internet gefunden. (Links am Ende) Letztendlich möchte ich die Rechnung aber selbst verstehen und in Excel durchführen wollen. Renteneintritt wäre 2051. In den Berechnungstools wird teilweise eine Beitragsbemessungsgrenze von 48.600€ für Kranken-und Pflegeversicherung angesetzt. Da gesetzliche Rente (mit 1,5% Anpassung) und BAV bei mir zusammen ca. 70.000€ betragen scheint mir das sehr relevant. -> Frage 1: Ist dieser Wert von 48.600 nicht veraltet (2014) und somit falsch? Wie kann man eine BBG für 2051 ableiten? Weiter ist die Steuer zu entrichten. Zu versteuern ist soweit ich das verstehe: GESAMTBRUTTO (BAV + Gesetzliche Rente) abzüglich - Krankenkassenbeitrag (BAV dopplelt, gesätzlich die Hälfte) - Pflegeversicherungsbeitrag - Steuerfreibetrag 9408€ - Sonderausgabenpauschale 36€ - Werbungskostenpauschale 102€ -> Frage 2: Bleiben diese Freibeträge? Wie können diese für 2051 abgeschätzt werden? Leider darf ich meine Rente zu 100% versteuern. -> Frage 3: Wie kann ich meinen Steuersatz für das Jahr 2051 abschätzen oder berechnen? Ich finde hierzu keine brauchbaren Informationen. Auf der Website "ihre Vorsorge" heißt es, dass im Gegenzug der 100%-igen Besteuerung der Rente "die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt (werden). Das Prinzip nennt sich dabei nachgelagerte Besteuerung." -> Frage 4: Ich verstehe das nicht. Wo und wann sehe ich den Ausgleich? Ich habe keine entsprechenden Tabellen und Berechnungen gefunden. Ich finde stets nur die Tabellen die mir sagen, dass ich 100% der Rente versteuern darf :( Vielen Dank und Grüße, Tobias R. Berechnungstool: - https://steuerrechner24.de/rentensteuerrechner/ Link auf genannten Artikel in "Ihre Vorsorge" - https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/abgaben-und-steuern-a…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobias R.,

leider können wir als Experten weder im Forum noch in einer Rentenberatung Auskünfte zu den Steuern geben.

Hier finden Sie die aktuellen Werde zur Beitragsbemessungsgrenze:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/B/beitragsbemessungsgrenze.html;jsessionid=0B3CF4F74B8D13D86D9C2EE3E6771591.delivery2-9-replication

Wie hier auch bereits angesprochen wurde, ist eine genaue Berechnung der späteren Nettorente nicht verlässlich und nicht zielführend, da es sich bei einer solchen Zeitspanne um reine Spekulationen handelt.

Selbstverständlich können Sie sich aber an Ihre jährliche Renteninformationen orientieren. Möglicherweise ist eine persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung sinnvoll um über Ihre Altersvorsorge zu sprechen.

Bitte beachten Sie bei einer Buchung des Beratungstermins, dass nicht jede/r Berater/in der Beratungsstellen zum Thema private Altersvorsorge geschult ist und keine konkreten Produkte genannt werden dürfen. Allerdings hilft Ihnen das vielleicht, sich mal einen Überblick zu schaffen, an welchen Stellen Sie noch privat vorsorgen können.

Eventuell hilft Ihnen die folgende Tabelle bei Ihren eigenen Berechnungen weiter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/BadenWuerttemberg/Versicherte/VS9300.pdf?__blob=publicationFile&v=20

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

31 Antworten

Tobias R.am 23.05.2020 | 17:46
Zitat von Schade anzeigen
Ich rechne schon selber. Letztendlich wird man bezüglich Rentenlücke im Regen stehen gelassen. 100% Steuer auf die Rente? Egal, schauen wir später... Es heißt immer, man muss das dritte Standbein für die Rente selber vorsorgen. Doch kaum einer kann einem sagen, wie lange die ersten beiden Beine sind. Vielleicht findet sich hier ja noch jemand mit etwas Fachwissen und kann auf die Fragen eingehen.
Lotharam 23.05.2020 | 17:28
Es ist immer gut, sich beizeiten auch um die Rente Gedanken zu machen. Aber Sie sind doch noch sehr weit weg. Da wäre alles spekulativ. Natürlich könnte man alles nach heutigem Recht auseinanderklamüsern. Aber ob das dann in 30 Jahren noch nützt?
Schadeam 23.05.2020 | 17:39
Eine Nettorente in 31 Jahren und deren Kaufkraft abzuschätzen scheint mir aus heutiger Sicht weder möglich noch zielführend zu sein. Aber vielleicht nutzt ja ein eifriger User seine hellsehrischen Fähigkeiten und berechnet das alles - ist ja ein regnerischer Tag, was soll man da sonst unternhemen?
Schadeam 23.05.2020 | 17:54
Sie bekommen doch von der DRV die jährliche Renteninformation. Und vielleicht von der Betriebsrente die Aussage wie hoch die mal sein könnte. Wie sich Steuern und Freibeträge verändern wird Ihnen heute keiner sagen können. Tipp: fragen Sie die Politik was die da so alles plant, am besten mal anfangen mit CDU, dann SPD, dann die Grünen und die FDP, dann die Linkspartei......vielleicht hat auch der ein oder andere AFDler noch ne Idee? Und dann gehts natürlich noch um Kaufkraftveränderung, Inflation und Teuerung. Wenn Sie Geld übrig haben müssen Sie schauen in was Sie das investieren: Aktien, Versicherungen, Immobilien, Gold, reiche Frauen,Erbe, o.a. Die Verbraucherberatungen können da auch weiterhelfen.
Tobias R.am 23.05.2020 | 19:15
Hallo, Sparplan für ETFs habe ich und diese sind das einzige dritte Standbein. Von Versicherungen halte ich nichts und Immobilien sind mir zu immobil. Bei ETFs ist die Abschätzung auf jeden Fall ungenau und konservative Abschläge müssen berücksichtigen werden. Ganz schön Bitter finde ich es aber, dass bei dem Thema Rente so auf Sicht seitens der Politik gefahren wird und auf Basis des heutigen Wissens die Rente kaum berechnet werden kann.
Kaufkraftam 24.05.2020 | 01:37
wenn Sie nicht wissen, was ein Brötchen 2051 real kostet, ist das ganze nicht das Papier wert. Gruß
W°lfgangam 23.05.2020 | 20:00
Zitat von Tobias R. anzeigen
Hallo Tobias R., auf Basis des HEUTIGEN Wissens kann Ihre Rente punktgenau errechnet werden: schlicht max. erzielbare EP x aktueller Rentenwert = mtl. 'Brutto-Rente' ...bei vorzeitigem Rentenbeginn den heutigen Abschlag, nebst KV/PV-Beiträge (bei gesetzlich Versicherten) nicht vergessen - und ja, da kommt ja auch noch das Finanzamt hintendran ...alles ganz einfach ;-) Ist wie bei den ETF's, wo Sie ja auch drauf vertrauen, dass Sie damit/in 30 Jahren, richtig liegen - den kleinen Unterschied in Finanzierung/Auszahlungsgarantie werden Sie bemerkt haben :-) Gruß w.
Tobias R.am 23.05.2020 | 23:04
Hallo W°lfgang, Ja, die Unterschiede zu den ETFs sind gravierend. Da hilft etwas mehr Sicherheit im Verständnis auf der anderen Seite der "normalen" Rente. Ich habe nun mal fleißig gerechnet. Auch wenn das Ergebnis ähnlich wie bei dem Rechner hier ist, sind z.B. die Krankenversicherungsbeiträge bei der BAV total unterschiedlich https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerung… (Eingabe 4108€ + 1755€ BAV -> 3764€ Netto-Rente bei Eintritt) -> Ich finde den Fehler nicht. Bin meine Daten schon 3x durchgegangen. Referenz: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/abgaben-und-steuern-a… Vielleicht fällt Ihnen durch "angestrengtes Hinsehen" vielleicht ein Fehler bei mir auf? 67 Reguläres Rentenalter 31,00 Jahre bis Rentenbeginn 1,50% Rentenanpassung (Mittelwert aus Rentenbescheid) 2589,11 Regelaltersrente (von letztem Rentenbescheid) 4108 Regelaltersrente mit Rentenanpassung Brutto 7,85% Krankenversicherung 322 Krankenversicherung 3,30% Pflegeversicherung 136 Pflegeversicherung 3650 Gesetzliche Rente nach Sozialabgaben 1755 Rente der BAV Brutto 159,25 Freibetrag (2020) 1% Anpassung Freibetrag geschätzt 217 Freibetrag im Rentenjahr 15,70% Krankenversicherung 241 Krankenversicherung 3,30% Pflegeversicherung 51 Pflegeversicherung 1463 BAV nach Sozialabgaben 5112 Rente + BAV nach Sozialabgaben 61349 Jahreseinkünfte ohne Sozialabgaben 9408 abzüglich Steuerfreibetrag 2020 (Einzelperson) 36 abzüglich Sonderausgabenpauschale 2020 102 abzüglich Werbungskostenpauschale 2020 0 persönlicher Rentenfreibetrag 2020 51803 Zu versteuernde Einkünfte nach Abzügen 13558 Steuern + Soli 2020 -> https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml 26,17% Steuern + Soli in Prozent 47791 Jahres Netto nach Steuern 3983 Nettorente aus gesetzlicher Rente und BAV pro Monat
Steuernam 24.05.2020 | 08:50
Zitat von Tobias R. anzeigen
Tobias R. schrieb

Hallo W°lfgang,

Ja, die Unterschiede zu den ETFs sind gravierend. Da hilft etwas mehr Sicherheit im Verständnis auf der anderen Seite der "normalen" Rente.

Ich habe nun mal fleißig gerechnet.

Auch wenn das Ergebnis ähnlich wie bei dem Rechner hier ist, sind z.B. die Krankenversicherungsbeiträge bei der BAV total unterschiedlich

https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerungsrechner/

(Eingabe 4108€ + 1755€ BAV -> 3764€ Netto-Rente bei Eintritt)

-> Ich finde den Fehler nicht.

Bin meine Daten schon 3x durchgegangen. Referenz: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/abgaben-und-steuern-auf-renten-wie-viel-netto-bleibt-vom-brutto.html

Vielleicht fällt Ihnen durch "angestrengtes Hinsehen" vielleicht ein Fehler bei mir auf?

67 Reguläres Rentenalter

31,00 Jahre bis Rentenbeginn

1,50% Rentenanpassung (Mittelwert aus Rentenbescheid)

2589,11 Regelaltersrente (von letztem Rentenbescheid)

4108 Regelaltersrente mit Rentenanpassung Brutto

7,85% Krankenversicherung

322 Krankenversicherung

3,30% Pflegeversicherung

136 Pflegeversicherung

3650 Gesetzliche Rente nach Sozialabgaben

1755 Rente der BAV Brutto

159,25 Freibetrag (2020)

1% Anpassung Freibetrag geschätzt

217 Freibetrag im Rentenjahr

15,70% Krankenversicherung

241 Krankenversicherung

3,30% Pflegeversicherung

51 Pflegeversicherung

1463 BAV nach Sozialabgaben

5112 Rente + BAV nach Sozialabgaben

61349 Jahreseinkünfte ohne Sozialabgaben

9408 abzüglich Steuerfreibetrag 2020 (Einzelperson)

36 abzüglich Sonderausgabenpauschale 2020

102 abzüglich Werbungskostenpauschale 2020

0 persönlicher Rentenfreibetrag 2020

51803 Zu versteuernde Einkünfte nach Abzügen

13558 Steuern + Soli 2020 -> https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

26,17% Steuern + Soli in Prozent

47791 Jahres Netto nach Steuern

3983 Nettorente aus gesetzlicher Rente und BAV pro Monat

Informationen zu Steuern erhalten Sie beim Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und nicht in einem Rentenforum. Allerdings werden selbst diese Institutionen nur auf Basis der heutigen Werte eine Steuerschätzung abgeben können. Was nützt Ihnen das aber in 30 Jahren? Es bleibt alles spekulativ, egal was Sie sich heute ausrechnen. So ist es aber mit allen Sachen, außer Sie haben hellseherische Fähigkeiten. Man kann sein Lebeen nicht detailliert vorplanen.
Brunnoam 24.05.2020 | 08:57
Zitat von Tobias R. anzeigen
Tobias R. schrieb

Hallo W°lfgang,

Ja, die Unterschiede zu den ETFs sind gravierend. Da hilft etwas mehr Sicherheit im Verständnis auf der anderen Seite der "normalen" Rente.

Ich habe nun mal fleißig gerechnet.

Auch wenn das Ergebnis ähnlich wie bei dem Rechner hier ist, sind z.B. die Krankenversicherungsbeiträge bei der BAV total unterschiedlich

https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerungsrechner/

(Eingabe 4108€ + 1755€ BAV -> 3764€ Netto-Rente bei Eintritt)

-> Ich finde den Fehler nicht.

Bin meine Daten schon 3x durchgegangen. Referenz: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/abgaben-und-steuern-auf-renten-wie-viel-netto-bleibt-vom-brutto.html

Vielleicht fällt Ihnen durch "angestrengtes Hinsehen" vielleicht ein Fehler bei mir auf?

67 Reguläres Rentenalter

31,00 Jahre bis Rentenbeginn

1,50% Rentenanpassung (Mittelwert aus Rentenbescheid)

2589,11 Regelaltersrente (von letztem Rentenbescheid)

4108 Regelaltersrente mit Rentenanpassung Brutto

7,85% Krankenversicherung

322 Krankenversicherung

3,30% Pflegeversicherung

136 Pflegeversicherung

3650 Gesetzliche Rente nach Sozialabgaben

1755 Rente der BAV Brutto

159,25 Freibetrag (2020)

1% Anpassung Freibetrag geschätzt

217 Freibetrag im Rentenjahr

15,70% Krankenversicherung

241 Krankenversicherung

3,30% Pflegeversicherung

51 Pflegeversicherung

1463 BAV nach Sozialabgaben

5112 Rente + BAV nach Sozialabgaben

61349 Jahreseinkünfte ohne Sozialabgaben

9408 abzüglich Steuerfreibetrag 2020 (Einzelperson)

36 abzüglich Sonderausgabenpauschale 2020

102 abzüglich Werbungskostenpauschale 2020

0 persönlicher Rentenfreibetrag 2020

51803 Zu versteuernde Einkünfte nach Abzügen

13558 Steuern + Soli 2020 -> https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

26,17% Steuern + Soli in Prozent

47791 Jahres Netto nach Steuern

3983 Nettorente aus gesetzlicher Rente und BAV pro Monat

Der Fehler liegt schon daran das Ihr Rentenalter in 31 Jahren nicht bei 67 beginnt sondern bei 76 Jahren. Und auch die Sozialabgaben können Sie locker um ein Drittel anheben und den Steuerfreibetrag können Sie auch verdoppeln. Und Betriebsrente gibt es auch nicht mehr wenn alles verstaatlicht wurde.
Tobias R.am 24.05.2020 | 11:50
Ihre Engstirnigkeit ist bewundernswert. Ich habe erwähnt, dass es um eine Abschätzung geht und ich mit den aktuellen Annahmen rechne. Ich schreibe nirgends davon, dass ich mich zu 100% auf das Ergebnis verlasse und mich nie wieder mit dem Thema beschäftige. Was spricht dagegen diese Rechnung jetzt richtig zu verstehen? Kann ich es nicht bei Änderungen anpassen? Schade, dass man auf dem Weg der Mündigkeit auf so viel Borniertheit trifft....
Undankbaram 24.05.2020 | 11:35
Traurig, dass Sie den Inhalt der Antworten nicht erkennen wollen. Dann träumen sie halt weiter und spekulieren weiter munter drauf los. Hier und heute werden Sie keine für Sie zufriedenstellende Antwort erhalten. In 30 Jahren wissen Sie dann mehr!
Tobias R.am 24.05.2020 | 09:59
Sehr schade. Die 70% Kommentare mit Besserwisserei und Stammtischweisheiten können Sie sich sparen.
selbst schuldam 24.05.2020 | 10:24
Selbst schuld bei einer Frage die nicht mal annähernd zu 70% realistisch beantwortet werden kann!
John-Doeam 24.05.2020 | 12:13
Hallo Tobias, lassen Sie sich nicht ärgern. Wir sind in der ähnlichen Altersklasse und ich stand vor der gleichen Fragestellung. In zwischen habe ich die Daten in Excel für mich greifbar machen können. Ihr Berechnungsaufbau ist meinem ähnlich. Als grundsätzliche Datenquellen dienen mir die Rentenauskunft der DRV, die Hochrechnungen meiner betrieblichen und privaten Verträge. Da diese Datenquellen, die heutigen Daten enthalten, rechne ich eben auch mit den aktuellen Beiträgen zur KV und PV bzw. den Beitragssätzen. Genaus wie ich die aktuell geltenden Besteuerungsanteile der jeweiligen Einkünfte ansetze und eben auch die aktuellen u.a. (Steuer-)Freibeträge verwende und dann nach den aktuellen Steuersätzen, meine Steuerlast ermittle. Da niemand vorhersagen kann, wie sich die Inflation entwickelt, versuche ich in dem Punkt gar keine Kalkulation, sondern nehme es für alle meine Komponenten als gegeben hin. Ein Unschärfe verbleibt, aber die ist meiner Meinung nach nicht zu entschärfen. Natürlich bedarf so eine Berechnung noch einiger individueller Modifkationen, u.a. wie zum Beispiel PKV oder GKV, Zuschuss zur KV oder KV-Freibetrag für die KV. Mit dieser Berechnung ermittle ich was ich mit den ausgwiesenen Werten, heute für ein Nettoeinkommen erhalte, was für mich der Vergleich zu meinem aktuellen Einkommen ist. Was ich in Ihrer Eingangsfrage aber nicht richtig verstehe, was sie in Sachen KVdR ermitteln wollen? Nur den Beitrag auf die Einkünfte aus der bAV oder geht es um eine Überlegung, gesetzliche und privater KV? In diesem Sinne: Nicht ärgern lassen und Ihren Weg weiter verfolgen und denken. Beste Grüße JD
Siehe hieram 24.05.2020 | 13:56
Hallo Tobias R., überprüfen Sie Ihre Berechnungen nochmals bezüglich der Höchstbeträge, die für die zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen steuerlich anzusetzen sind. Außerdem können Sie den Grundfreibetrag in Höhe von 9408,00 EUR nicht einfach so abziehen. Ihr zu versteuerndes Einkommen (die Korrektur zum Vorsorgeaufwand noch nicht berücksichtigt) ergibt nach Ihren Zahlen 61.214,00 Jahreseinkünfte. Die Steuer gemäß Grundtabelle beträgt demnach 16.746,00 EUR. Soli kommt noch drauf. https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundt… Und sind Sie sicher, dass der BAV-Betrag ein Monats Betrag ist??? Irgendwo bei einem dieser Punkte liegt der Fehler, den Sie noch nicht finden konnten. Viel Spaß beim Weiterrechnen :-)
Siehe hieram 24.05.2020 | 15:20
Hier ging es lediglich darum, den Fragesteller bei der Fehlersuche zu seinen Berechnungen zu unterstützen. Die er irgendwie basierend auf heutigen Zahlen vermischt hat mit einem was wäre wenn Szenario. In seinem ist halt der Soli mit drin. Bei der Zahl aus der Grundtabelle nicht, deshalb die Erwähnung 'kommt noch drauf'. Lassen Sie ihm doch den Spaß, wenn er das nun schon mal irgendwie rechnen will. Er hat ja auch noch nicht berücksichtigt, dass er einen Rollator (nach heutigem Steuerrecht) als Sonderausgabe geltend machen könnte. Aber wer weiß denn schon, ob es überhaupt noch Rollatoren gibt in >30 Jahren oder wie man dann anders durch die Galaxien schwebt...
Tobias R.am 24.05.2020 | 20:49
Zitat von Siehe hier anzeigen
Vielen Dank für die Tipps. Der erste Punkt ist ein wichtiger Hinweis, denn der Höchstbetrag ist 1900€. Alle darüber gezahlten Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge setzen dann wohl leider den zu versteuernden Anteil nicht mehr herab. Davor hatte ich 9000€ abgezogen… https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/ Können Sie mir das mit dem Grundfreibetrag erklären? Ich habe hier anders lautende Beschreibungen gefunden. -> https://www.gevestor.de/details/grundfreibetrag-fur-rentner-wer-… „Übersteigt die jährliche Rentenzahlung diesen Freibetrag, muss man als Rentner lediglich für den Anteil, der über dem Grundfreibetrag liegt Steuern zahlen.“ -> https://www.seniorenbedarf.info/rente-versteuern „Liegt die Summe Ihrer zu versteuernden Rente unterhalb des Grundfreibetrages, so müssen Sie diese Rente nicht versteuern. Liegt der zu versteuernde Anteil der Rente allerdings über dem Grundfreibetrag, so müssen Sie als Rentner in Zukunft eine Steuererklärung abgeben und auf die Einkünfte Steuern zahlen, welche den Grundfreibetrag überschreiten.“ Die Steuer-PDF ist identisch mit dem online-Tool des Bundesministeriums. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml Den Soli habe ich nicht ignoriert, da dieser nach seiner Abschaffung an anderer Stelle bzw. in anderer Form wohl wieder auftauchen wird… Der Wert der BAV entstammt dem Berechnungstool der BAV. Dort wird das Geld in Aktienfonds und Renten angelegt und es wird in den letzten Arbeitsjahren in Richtung Renten umgeschichtet. Annahmen: -Rente 67J -Gehaltssteigerung 1,5% pro Jahr -Rendite 4% (die letzten 18 Jahre waren es durschnittlich 6,1% bzw. nach Umschichtung 4,3%) -Firmenbeitrag etwas über 4t€ letztes Jahr - keine eigenen Einzahlungen mehr @Alle. Ich habe dieses Wochenende viel gelernt und bin für die konstruktiven Beiträgen sehr dankbar. Das waren aber nicht alle^^
Tobias R.am 24.05.2020 | 20:46
Zitat von John-Doe anzeigen
John-Doe schrieb

Hallo Tobias,

lassen Sie sich nicht ärgern.

Wir sind in der ähnlichen Altersklasse und ich stand vor der gleichen Fragestellung.

In zwischen habe ich die Daten in Excel für mich greifbar machen können.

Ihr Berechnungsaufbau ist meinem ähnlich.

Als grundsätzliche Datenquellen dienen mir die Rentenauskunft der DRV, die Hochrechnungen meiner betrieblichen und privaten Verträge.

Da diese Datenquellen, die heutigen Daten enthalten, rechne ich eben auch mit den aktuellen Beiträgen zur KV und PV bzw. den Beitragssätzen.

Genaus wie ich die aktuell geltenden Besteuerungsanteile der jeweiligen Einkünfte ansetze und eben auch die aktuellen u.a. (Steuer-)Freibeträge verwende und dann nach den aktuellen Steuersätzen, meine Steuerlast ermittle.

Da niemand vorhersagen kann, wie sich die Inflation entwickelt, versuche ich in dem Punkt gar keine Kalkulation, sondern nehme es für alle meine Komponenten als gegeben hin. Ein Unschärfe verbleibt, aber die ist meiner Meinung nach nicht zu entschärfen.

Natürlich bedarf so eine Berechnung noch einiger individueller Modifkationen, u.a. wie zum Beispiel PKV oder GKV, Zuschuss zur KV oder KV-Freibetrag für die KV.

Mit dieser Berechnung ermittle ich was ich mit den ausgwiesenen Werten, heute für ein Nettoeinkommen erhalte, was für mich der Vergleich zu meinem aktuellen Einkommen ist.

Was ich in Ihrer Eingangsfrage aber nicht richtig verstehe, was sie in Sachen KVdR ermitteln wollen?

Nur den Beitrag auf die Einkünfte aus der bAV oder geht es um eine Überlegung, gesetzliche und privater KV?

In diesem Sinne: Nicht ärgern lassen und Ihren Weg weiter verfolgen und denken.

Beste Grüße

JD

Danke für die unterstützenden Worte! Die Inflation ignoriere ich auch während der Rechnung. Ganz am Ende mit dem Nettorentenwert kann man auf Basis der historischen Inflationen und einem Fester von 2,5+/-1,5% die grobe Kaufkraft berechnen. Ich finde das ist sehr hilfreich, da die hohen Beträge in 30+ Jahren viel weniger Kaufkraft haben als man sich wünschen würde und diese dadurch besser einzuschätzen vermag. Mit der Erwähnung der KVdR meinte ich lediglich, dass ich in die KVdR möchte und nicht als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert sein will. (Also Prämisse, dass ich in der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen bin)
John-Doeam 24.05.2020 | 21:47
Zitat von Tobias R. anzeigen
Tobias R. schrieb

Vielen Dank für die Tipps. Der erste Punkt ist ein wichtiger Hinweis, denn der Höchstbetrag ist 1900€. Alle darüber gezahlten Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge setzen dann wohl leider den zu versteuernden Anteil nicht mehr herab. Davor hatte ich 9000€ abgezogen…

https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

Können Sie mir das mit dem Grundfreibetrag erklären? Ich habe hier anders lautende Beschreibungen gefunden.

-> https://www.gevestor.de/details/grundfreibetrag-fur-rentner-wer-steuern-zahlen-muss-650389.html

„Übersteigt die jährliche Rentenzahlung diesen Freibetrag, muss man als Rentner lediglich für den Anteil, der über dem Grundfreibetrag liegt Steuern zahlen.“

-> https://www.seniorenbedarf.info/rente-versteuern

„Liegt die Summe Ihrer zu versteuernden Rente unterhalb des Grundfreibetrages, so müssen Sie diese Rente nicht versteuern. Liegt der zu versteuernde Anteil der Rente allerdings über dem Grundfreibetrag, so müssen Sie als Rentner in Zukunft eine Steuererklärung abgeben und auf die Einkünfte Steuern zahlen, welche den Grundfreibetrag überschreiten.“

Die Steuer-PDF ist identisch mit dem online-Tool des Bundesministeriums.

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Den Soli habe ich nicht ignoriert, da dieser nach seiner Abschaffung an anderer Stelle bzw. in anderer Form wohl wieder auftauchen wird…

Der Wert der BAV entstammt dem Berechnungstool der BAV. Dort wird das Geld in Aktienfonds und Renten angelegt und es wird in den letzten Arbeitsjahren in Richtung Renten umgeschichtet.

Annahmen:

-Rente 67J

-Gehaltssteigerung 1,5% pro Jahr

-Rendite 4% (die letzten 18 Jahre waren es durschnittlich 6,1% bzw. nach Umschichtung 4,3%)

-Firmenbeitrag etwas über 4t€ letztes Jahr

- keine eigenen Einzahlungen mehr

@Alle. Ich habe dieses Wochenende viel gelernt und bin für die konstruktiven Beiträgen sehr dankbar. Das waren aber nicht alle^^

Hallo Tobias R., überprüfen Sie Ihre Berechnungen nochmals bezüglich der Höchstbeträge, die für die zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen steuerlich anzusetzen sind. Außerdem können Sie den Grundfreibetrag in Höhe von 9408,00 EUR nicht einfach so abziehen. Ihr zu versteuerndes Einkommen (die Korrektur zum Vorsorgeaufwand noch nicht berücksichtigt) ergibt nach Ihren Zahlen 61.214,00 Jahreseinkünfte. Die Steuer gemäß Grundtabelle beträgt demnach 16.746,00 EUR. Soli kommt noch drauf. https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundt… Und sind Sie sicher, dass der BAV-Betrag ein Monats Betrag ist??? Irgendwo bei einem dieser Punkte liegt der Fehler, den Sie noch nicht finden konnten. Viel Spaß beim Weiterrechnen :-)
Vielen Dank für die Tipps. Der erste Punkt ist ein wichtiger Hinweis, denn der Höchstbetrag ist 1900€. Alle darüber gezahlten Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge setzen dann wohl leider den zu versteuernden Anteil nicht mehr herab. Davor hatte ich 9000€ abgezogen… https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/ Können Sie mir das mit dem Grundfreibetrag erklären? Ich habe hier anders lautende Beschreibungen gefunden. -> https://www.gevestor.de/details/grundfreibetrag-fur-rentner-wer-… „Übersteigt die jährliche Rentenzahlung diesen Freibetrag, muss man als Rentner lediglich für den Anteil, der über dem Grundfreibetrag liegt Steuern zahlen.“ -> https://www.seniorenbedarf.info/rente-versteuern „Liegt die Summe Ihrer zu versteuernden Rente unterhalb des Grundfreibetrages, so müssen Sie diese Rente nicht versteuern. Liegt der zu versteuernde Anteil der Rente allerdings über dem Grundfreibetrag, so müssen Sie als Rentner in Zukunft eine Steuererklärung abgeben und auf die Einkünfte Steuern zahlen, welche den Grundfreibetrag überschreiten.“ Die Steuer-PDF ist identisch mit dem online-Tool des Bundesministeriums. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml Den Soli habe ich nicht ignoriert, da dieser nach seiner Abschaffung an anderer Stelle bzw. in anderer Form wohl wieder auftauchen wird… Der Wert der BAV entstammt dem Berechnungstool der BAV. Dort wird das Geld in Aktienfonds und Renten angelegt und es wird in den letzten Arbeitsjahren in Richtung Renten umgeschichtet. Annahmen: -Rente 67J -Gehaltssteigerung 1,5% pro Jahr -Rendite 4% (die letzten 18 Jahre waren es durschnittlich 6,1% bzw. nach Umschichtung 4,3%) -Firmenbeitrag etwas über 4t€ letztes Jahr - keine eigenen Einzahlungen mehr @Alle. Ich habe dieses Wochenende viel gelernt und bin für die konstruktiven Beiträgen sehr dankbar. Das waren aber nicht alle^^
Betrifft der Freibetrag von Euro 1.900,- nicht sonstige Vorsorgeaufwendungen? Hat meines Wissen mit dem GKV / PKV Beitrag gar nichts zu tun. Lasse mich aber gerne korrigieren. Die Aussage des Mitforisten, warum ein Abzug des Grundfreibetrags nicht korrekt ist, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Die Höhe der bAV klingt doch plausibel. Wie gesagt, die Inflation lasse ich außen vor und verwende z.B. aus meiner Rentenauskunft den Wert ohne zukünftige Anpassungen bzw. berechne auch den Wert selbst, in dem ich meinen Versicherungsverlauf und die Hochrechnung vollständig nachgebaut habe, da mein Gehalt leider nicht jährlich so steigt, wie das Durchschnittseinkommen. Wenn ich die Inflation berücksichtigen würde, würde ich dies auch auf die aktuellen Freibeträge anwenden. Zur KVdR: Da ich in den nächsten Jahren, die zweite Hälfte meines Berufslebens erreiche, habe ich Berechnungen für meine Alterseinkünfte, sowohl als PKV, wie auch als GKV Versicherter erstellt. Etwas überrascht, fahre ich als privat Versicherter sogar besser bzw. habe noch ordentlich Luft, für Beitragssteigerungen der PKV.
Siehe hieram 24.05.2020 | 23:49
Zum steuerlichen Grundfreibetrag (9.408,00 EUR) beachten Sie bitte § 32 EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html und vergleichen Sie dies mit Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Dann verstehen Sie, dass der Grundfreibetrag nicht vom Einkommensteuerpflichtigen Gehalt abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Vermutlich hat die Seite ‚Seniorenbedarf‘ versucht, dies ‚Seniorengerecht‘ auszudrücken
Siehe hieram 25.05.2020 | 00:41
Zum steuerlichen Grundfreibetrag (9.408,00 EUR) beachten Sie bitte § 32 EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html und vergleichen Sie dies mit Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Dann verstehen Sie, dass der Grundfreibetrag nicht vom Einkommensteuerpflichtigen Gehalt abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Vermutlich hat die Seite ‚Seniorenbedarf‘ versucht, dies ‚Seniorengerecht‘ auszudrücken
Vielen Dank, der Groschen ist gefallen ;)
Prima!! ;-) Bezüglich der Betragsgrenzen zur GKV/Vorsorgebeitrag, sollten Sie aber noch mal genau gucken, wie das nun ab 2020 berechnet wird. Irgendwie hat John-Doe da Recht mit den 1.900,00 EUR, die für 'andere' Vorsorgen verbleiben, aber die KV wird dennoch gekürzt, weil nur Basisabsicherung (ohne Krankengeldanspruch) akzeptiert wird. Und ist die BAV tatsächlich monatlich? Zumal der steuerfrei zu berücksichtigende Beitrag für betriebliche Altersvorsorge jährlich begrenzt ist und sich allein daraus auch Grenzen für die spätere Auszahlung ergeben. Ich will es gar nicht wissen, sei es Ihnen gegönnt!!, erscheint mir aber doch sehr hoch. Aber da hilft ja ein Blick in die Hochrechnung Ihres Anbieters. An beide der Tipp: Investieren Sie einmalig ein handelsübliches Steuererklärungsprogramm (für Rentner), dies kostet ca. 12-<30 EUR je nach Anbieter, enthält aber wertvolle Tipps, die Sie in Ihre Prognosen mit einarbeiten können :-)
Jonnyam 25.05.2020 | 09:52
Hallo Tobias R. Dass die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr 48.600 € beträgt, sondern schon auf heute 56.250 € angestiegen ist, haben Sie hoffentlich schon Ihrer jetzigen Gehaltsabrechnung entnehmen können. Ohne eine Änderung des § 223 Abs. 3 SGB V aber mit einer jährlichen Lohnzuwachsrate von 1,5 % wird sie im Jahre 2051 pro Jahr 89.100 € betragen. Übrigens beginnt die für die KVdR erforderliche zweite Hälfte des Erwerbslebens für Ihre Altersrente ja in erst in sechs Jahren. Sie sollten dann 22 Jahre, 6 Monate und 3 Tage Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Kinder haben Sie ja nach dem Pflegebeitragssatz zu schließen noch nicht. Für jedes Kind mindert sich die erforderlich Zeit um 3 Jahre. Tipp: Statt in die ferner Zukunft zu blicken, sollten Sie sich der Gegenwart und Ihrer jetzigen Absicherung widmen. Bis 2024 haben Sie noch Zeit, stärker das erste Standbein zu verstärken (§ 207 SGB VI). Ab 2034 ist das dann wieder möglich. (§ 187a SGB VI). Und in beiden Fällen können Sie schon weit vor 2051 Steuern sparen. Ohne Splittingveranlagung aber mit rentenversicherungspflichtigem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze (82.800 €) wären in 2020 maximal 9645 € nutzbar und davon steuerwirksam 90 % als Vorsorgeaufwendungen absetzbar! Wenn Sie bis zum letzten Drücker warten übrigens sogar 98 % Viel Spaß beim Vorsorgen und Steuern sparen wünscht Jonny
Unglaublich am 25.05.2020 | 16:34
Als ich das gelesen habe, hat es mich umgehauen. Jemand, geboren 1984,der aus heutiger Sicht im Jahr 2051 in Rente gehen kann, will im Jahr 2020 seine dann - 2051 - eventuell gezahlte Rente, zu zahlenden KV-Beiträge, Steuern etc. errechnen und berechnen lassen !!! Sorry, das kann doch eigentlich nur ein Troll sein oder was sonst?? Und es gibt auch noch Gutmenschen , die darauf reinfallen und viel Zeit, Gedanken, Mühe und Rechnerei für eine Antwort investieren. ICH FASSE ES NICHT !!!!!!!
W°lfgangam 25.05.2020 | 20:11
Zitat von Unglaublich anzeigen
Hallo Unglaublich, auch bei mir laufen im Jahr 2/3/5 sehr junge Versicherte am Schreibtisch vorbei, die sich wirklich und intensiv mit Ihrer zukünftigen Altersversorgung zeitnah beschäftigen wollen. Nebenbei: solche Beratung sind durchaus mühsam/zeitintensiv, wenn man alle aktuell gesetzlichen involvierten Hintergründe mit berücksichtigt ...und diese 'jungen Wilden' finden immer wieder neue Fragen *g Auf Basis der heutigen Rahmendaten sind sie für jede weitere Information dankbar und wissen selbst, dass System relevant auf lange Sicht ggf. Anpassungen vorzunehmen sind/man über die Jahre/Jahrzehnte dabei am Ball bleiben muss. @Tobias R. ist dabei auf einem guten Weg ... Troll/besser: 'Desinteressierter' + hinterher Jammerlappen, ist nur der, der sich schon in jungen Jahren nicht für seine von der DRV + anderen Alterssicherungssystemen zur Verfügung gestellten Information interessiert /ist ja noch Jahrzehnte weit weg /ab damit in die Schublade, und ins 'Blaue hin' lebt - und dann im Renten nahen Alter den profanen Hinweis erhält: "hättest dich mal früher dafür interessieren müssen!" ...ok, das werde ich in 30 hier nicht mehr kommentieren ;-) Gruß w.
oam 25.05.2020 | 22:22
o
Tobias R.am 25.05.2020 | 22:24
>>Johnny, danke für die Steuertipps. Das schaue ich mir als nächstes an. Mit dem Thema Netto-Rentenberechnung bin ich vollends durch und meine alles verstanden zu haben, um eine Schätzung in der Zukunft zu wagen :) >>Wolfgang. Ich habe schon Arbeitskollegen gesehen, nachdem ihnen kurz vor dem Ruhestand mitgeteilt worden ist, wie hoch die BAV Netto ausfällt. Die waren sehr schockiert und hätten sich von „ihrem Unternehmen nach so vielen Jahren doch mehr erhofft“. Weit gefehlt. Zudem ist wahrscheinlich hier nicht allen klar, dass die Veränderung auf 100%-ige Versteuerung der Rente in Zukunft neu ist und bei Personen in meinem Jahrgang für Verunsicherung sorgt. Also, vielen Dank für den Support! Zum Abschluss der Diskussion: Den online Brutto-Netto-Rechner habe ich nun verstanden und kann die gesamte Rechnung nachvollziehen. https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerung… Dort wird die BBG der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2020! (56.250 €/Jahr) für alle zukünftigen unverändert angewendet. Das führt zu viel zu niedrigen Abgaben, je weiter man in die Zukunft blickt. Diese Erkenntnis war wichtig und zeigt auf, wie schnell man auf zu optimistische Nettorentenwerte kommt und den Berechnungstools nicht blind vertrauen darf. Super, oder? >>Siehe hier, John-Doe. Bezüglich Sonderausgaben können Kranken- und Pflegeversicherung vollständig abgezogen werden. Dies entstammt aus der Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe und wird auch im obigen Rechner so umgesetzt. „Ihre Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie in unbegrenzter Höhe angeben. Aber Achtung: Nur wenn die Summe Ihrer Beiträge niedriger ist als 1.900 Euro pro Jahr, können Sie weitere Versicherungen – wie Ihre Beiträge zur Haftpflichtversicherung – von der Steuer absetzen.“ Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-sind-sonderausg… Zum Weiterlesen rund um das Thema Steuer gibt es bei der Lohnsteuerhilfe sehr gut aufbereitete Texte: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/einnahmen-einkuenft…
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