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Experten-Antwort

Berechnung Rente - Abgabe gesonderte Meldung R250

von Jasmin17.01.2011 | 09:04
3808 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, wie verhält es sich mit der Abgabe R250 meines Arbeitgebers. Hierzu muss ich explizit mein Einverständnis bei der Beantragung meiner Rente geben? Wie kann ich erreichen, dass ggf. noch in den letzten 3 Monaten meiner Beschäftigung zu erwartende Zahlungen auf meine Rente angerechnet werden? Dies wäre mit der Abgabe R250 nicht möglich. Würde bei einer ggf. später berechneten Rente mir die Rente entsprechend nachgezahlt? (Beispiel: Rentenbeginn 1. Juni, Abgabe Meldung meines Arbeitgebers April, Rentenfestlegung August: wird hier die Rente ab Juni nachgezahlt?)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können im Rentenantrag angeben, dass keine Hochrechnung erfolgen soll.

Sobald alle Daten vorliegen wird die Rente nachgezahlt.

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1 Antworten

RFnam 17.01.2011 | 12:31
Im Rentenantrag R100 in der aktuellsten Fassung vom 23.06.2010 finden Sie unter Ziffer 10.4.1 ein Kästchen zum Ankreuzen, dass kein R250 abzusenden ist, weil keine Hochrechnung erfolgen soll. In der Fassung davor war auch eine Ankreuzmöglichkeit, dass keine Hochrechnung erfolgen soll. Die Rente wird natürlich ab Rentenbeginn nachgezahlt, aber der Rentenbescheid kann erst erteilt werden, wenn vom AG alle Entgelte gemeldet sind. Diese Zeit müssen Sie dann selbst finanziell überbrücken.
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