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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Andreas06.12.2017 | 20:53
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Hallo liebes Forum, ich hätte da mal eine kleine Verständnisfrage bzgl. der Berechnung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes bei Reha für freiwillig versicherte. Ich verstehe es so, dass die Beiträge des letzten Kalenderjahres vor Beginn der Reha summiert werden und daraus auf das Einkommen geschlossen wird. Mir ist jedoch nicht ganz klar, wie genau hier die Berechnung ist oder ob es dafür eine Tabelle gibt. Angenommen hätte ich als Laie folgendes: Nehmen wir an, eine freiwillig versicherte Person hat im besagten Kalenderjahr Beiträge von 3.000€ an die Rentenversicherung gezahlt. Ich würde nun mit einem Dreisatz und dem Beitragssatz von 18,7% ein fiktives Jahreseinkommen von 16.042,78€ errechnen, welches dann als Berechnungsgrundlage dient. Somit würde dann folgendes Übergangsgeld entstehen: 16.042,78€ * 0,8 (80%) = 12834,22€ / 360 Tage = 35,65€ * 0,68 (68%) = 24,24€ kalendertägliches Übergangsgeld Ist meine Annahme und der damit verbundene Rechenweg korrekt oder bin ich hier völlig auf dem Holzweg? Ich hoffe ggf. auf Korrektur meiner Angaben :) Vielen Dank schon mal im voraus, Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

Informationen zur Berechnung des Übergangsgeldes können Sie dem gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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3 Antworten

???am 07.12.2017 | 08:41
Die Berechnung stimmt so. Voraussetzung für die Zahlung ist allerdings auch, dass Sie bis direkt vor der Maßnahme bzw. der direkt davor liegenden Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen/Entgelt erzielt haben.
Andreasam 07.12.2017 | 08:47
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Ja in diesem Fall war der Verlauf nahtlos Selbstständigkeit mit Einkommen->Krankheit->Reha :) Na dann habe ich ja jetzt mal mit der Rentenversicherung zu reden. Die haben nämlich auf dem Bescheid nur die fiktiven 3000€ als Berechnungsgrundlage genommen...
Fortitude oneam 07.12.2017 | 09:21
Die Berechnung stimmt so. Voraussetzung für die Zahlung ist allerdings auch, dass Sie bis direkt vor der Maßnahme bzw. der direkt davor liegenden Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen/Entgelt erzielt haben.
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Ja in diesem Fall war der Verlauf nahtlos Selbstständigkeit mit Einkommen->Krankheit->Reha :) Na dann habe ich ja jetzt mal mit der Rentenversicherung zu reden. Die haben nämlich auf dem Bescheid nur die fiktiven 3000€ als Berechnungsgrundlage genommen...
Hallo Andreas, mit der Rentenversicherung kann man immer kommunizieren (reden). Bleiben Sie dabei aber sachlich und werden bitte nicht ausfallend. Egal welche Behörden, es passieren immer mal kleine und große Fehler. Auch Sie und ich sind nicht vollkommen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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