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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Michael Stähle05.02.2015 | 23:04
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bin momentan sehr ungehalten. Trotz schriftlicher und tel. Stellungnahmen berechnet man mir lediglich 68% anstatt 75% Übergangsgeld...und das alles obwohl ich zwei Kinder habe, für die ich monatlich meinen Unterhalt bezahlen darf, die sich beide momentan in Ausbildung befinden, die aber bei ihrer Mutter leben. Die Ehe wurde vor drei Jahren sehr schmutzig geschieden und seit dem gibt es keinen Kontakt mehr zwischen mir und meiner Frau und den Kindern. Mir wird jetzt wieder mitgeteilt, dass ich nur 75% Übergangsgeld bekommen würde, wenn ich einen Nachweis über den Bezug von Kindergeld vorlegen kann. Aber woher soll ich den nehmen, die Kinder leben bei ihrer Mutter und sie bekommt auch sicherlich die Bescheide bezgl. Kindergeld. Hab ich übrigens nie gesehen solche Unterlagen. Was ist denn nun zu tun. hab doch nun schon alles probiert. Ich habe solche Unterlagen nicht und komme auch an diese nicht heran. Warum darf ich wiedermal nur zahlen und obwohl ich nachweislich zwei Kinder habe, für die ich jeden Monat fleissig Unterhalt bezahle, werde hier absolut benachteiligt und betraft. Wer kann helfen??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Stähle,

die Anfrage von 23:07 Uhr ist beantwortet worden.

Schönes Wochenende

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