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Berechnung Übergangsgeld

von Eulenspiegel05.02.2010 | 11:54
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10 Antworten

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Wie wird das Übergangsgeld berechnet? Kann mir jemand eine Beispielrechnung gaben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Nix".

9 Antworten

Tillam 05.02.2010 | 11:57
Haben Sie fürs Wochenende nichts leichteres auf Lager?Über dieses Thema streiten sich ganze Völker.Natürlich für einen Beamten der DRV ist das alles ganz klar.
Eulenspiegelam 05.02.2010 | 12:05
Natürlich hätte ich auch schon das fertige Ergebnis einstellen können, aber ich habe noch keines, und wüßte eben gerne annähernd was mich erwartet. Ich habe zuletzt als Geschäftsführer gearbeitet und dabei so um die 5.000 € monatlich verdient.
Nixam 05.02.2010 | 12:50
Hallo Eulenspiegel! Sie kommen mit den Einzelheiten aber nur zögerlich heraus. So kann ich Ihnen nicht helfen. Sie schreiben: Ich bin Geschäftsführer mit so um die EUR 5.000,-- Gehalt im Monat. Sind Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt und zahlen Rentenbeiträge oder zahlen Sie freiwillige Beiträge im Rahmen der freiwilligen Versicherung. Dann richtet sich die Übergangsgeldberechnung nach den entrichteten freiwiligen Beiträgen. Viele Grüsse Nix
Tillam 05.02.2010 | 12:08
Und da brauchen Sie übergangsgeld?Auf jeden Fall werden Sie sich wunder was die DRV aus Ihren ehemaligen 5.000,00 Euro macht.
Nixam 05.02.2010 | 12:33
Hallo Eulenspiegel! Geben Sie mir Ihre konkreten Daten mit: Bruttoentgelt Nettoentgelt Weihnachts- und Urlaubsgeld Anzahl der Kinder Ich rechne Ihnen dann das daraus resultierende Übergangseld aus. Übrigens: Benutzen Sie die Suchfunktion. Geben Sie "Übergangsgeld" ein. Dann finden Sie einige Erklärungen dazu. Viele Grüsse Nix
Eulenspiegelam 05.02.2010 | 13:04
Ich habe eine Seite gefunden, in der es heißt dass ca. 75 % des letzten Netto-Gehaltes als grober Anhalt genommen werden können. Wenn das so zutreffen sollte, ist mir schon geholfen.
Bravoam 05.02.2010 | 13:11
Dies hätten wir Ihnen gleich mitteilen können. :-) (dafür ist keine Beispielrechnung notwendig) Wenn Sie kein Kind i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 EStG haben, dann sind als Grundlage ca. 68 % heranzuziehen. Den Passus mit der Pflege der Ehefrau wird jetzt mal bewußt außen vorgelassen. Vom berechneten Übergangsgeld wird allerdings, wenn keine Elterneigenschaft vorliegt oder nachgewiesen wird noch der Zuschlag zur Pflegeversicherung i.H.v. 0,25 % abgezogen.
Nixam 05.02.2010 | 13:11
Richtig: Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, dann beträgt das Übergangsgeld 75% vom letzten Nettoentgelt. Viele Grüsse Nix
Eulenspiegelam 05.02.2010 | 14:11
Vielen Dank für die Hilfe, und ein schönes Wochenende.
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